VerwertungsGesellschaft (VG), siehe auch: Verwertungsgesellschaft
Grundlage für das Handeln einer VG ist das UrheberrechtsWahrnehmungsGesetz.
Die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften hat das Deutsche Marken- und Patentamt.
Liste der Gesellschaften: http://www.dpma.de/infos/schutzrechte/verfahren1402.html