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VerwertungsGesellschaft (VG), siehe auch: Verwertungsgesellschaft

Grundlage für das Handeln einer VG ist das UrheberrechtsWahrnehmungsGesetz.

Die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften hat das Deutsche Marken- und Patentamt.

Liste der Gesellschaften: http://www.dpma.de/infos/schutzrechte/verfahren1402.html


KategorieZivilRecht

VerwertungsGesellschaft (zuletzt geändert am 2008-01-20 20:00:29 durch anonym)