Ein Verbrechen ist eine StrafTat, die im Mindestmaß mit FreiheitsStrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist. StrafTaten, auf die geringe FreiheitsStrafe oder nur GeldStrafe steht, sind Vergehen.
Vgl. § 12 StGB
Weil es so gerne falsch gemacht wird: Es kommt auf die angedrohte Mindeststrafe an, nicht auf die im Einzelfall verhängte. Einfache KörperVerletzung (§ 223 StGB ist also auch dann kein Verbrechen, wenn der Täter zu mehr als einem Jahr verurteilt wird.
Bedeutung: Die Unterscheidung ist wichtig für die Strafbarkeit des Versuchs. Gem. § 23 I StGB ist der Versuch eines Verbrechens immer strafbar. Der Versuch eines Vergehens nur, wenn dies ausdrücklich angedroht ist.
siehe auch KriegsVerbrechen