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Ein Verbrechen ist eine StrafTat, die im Mindestmaß mit FreiheitsStrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist. StrafTaten, auf die geringe FreiheitsStrafe oder nur GeldStrafe steht, sind Vergehen.

Vgl. § 12 StGB

Weil es so gerne falsch gemacht wird: Es kommt auf die angedrohte Mindeststrafe an, nicht auf die im Einzelfall verhängte. Einfache KörperVerletzung (§ 223 StGB ist also auch dann kein Verbrechen, wenn der Täter zu mehr als einem Jahr verurteilt wird.


siehe auch KriegsVerbrechen


KategorieStrafRecht

Verbrechen (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:58:06 durch anonym)