Dachte ich leg mal ne extra Seite zur BGB-Übung an.
Diskussionen über die Klausur können losgehn.
Da mache ich mal den Anfang und stelle meine persönliche Meinung vor. Bitte zerreisst mich nicht, ich bin auch nur ein Lernender.
Ich sehe drei Teile der Klausur:
Teil 1: Anspruch A gegen S auf Zahlung des Kaufpreises
Teil 2: Anspruch A gegen P auf Herausgabe des Buches
Teil 3: Anspruch der X gegen A auf Zahlung der Rechnung für das Abschleppen
Den 3. Teil fand ich am interessantesten, da er einige Diskussionsmöglichkeiten bot. Doch will ich euerer Meinung nicht vorgreifen. Auf jeden Fall habe ich in dem Abschleppen schon mal einen Werkvertrag gesehen, und keinen Dienstvertrag.