Frage: Wo sind eigentlich die rechtlichen Grundlagen für das Studentenparlament geregelt?
Bsp. Uni Saarbrücken
Nach § 89 I des Universitätsgesetzes ist das Studierenenparlament ein Organ der Studierendenschaft. Näheres zur Wahl ist nach § 88 III UG durch die Satzung der Studierendenschaft und ihre Wahlordnung zu regeln, was auch geschehen ist.
Die diesjährigen StuPa-Wahlen fanden am 4. bis 11. Juli 2003 statt.
Folgende Listen sind angetreten:
- aktive Idealisten
- das team
- Junge Union Saar/RCDS
- Juso HSG
- Unimut GAL
Näheres zur Wahl und ihren Ergebnissen
Ähnliche Regelungen gibt es in den meisten anderen Bundesländern.