Das Projekt “JuraWiki” wurde archiviert. Es ist weiterhin online, jedoch nicht mehr aktiv. Man kann also keine Seiten mehr bearbeiten und sich nicht mehr einloggen (außer man ist Mitglied der TrustedEditorGroup) oder sich neu registrieren. Alle Informationen, die Sie hier finden, sind also potenziell veraltet.

Das "Vorverfahren" ist das, was das Gesetz das Ermittlungsverfahren nennt. Es wird von der Staatsanwaltschaft geführt. Diese bedient sich dabei der Hilfe der Polizei. Im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen ist die Polizei an Weisungen der Staatsanwaltschaft gebunden. Die Staatsanwaltschaft wird auch als "Herrin des Ermittlungsverfahrens" bezeichnet. Sie ist Teil der Exekutive und nicht - wie die Richter - unabhängig.

Am Ende entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie das Verfahren einstellt oder öffentliche Klage erhebt (durch Anklageerhebung oder Antrag auf Erlass eines Strafbefehls).

Für bestimmte Eingriffe (z.B. Durchsuchung, Untersuchungshaft) ist auch im Vorverfahren ein unabhängiger Richter zuständig (Ermittlungsrichter).

StpoVorVerfahren (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:58:43 durch anonym)