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Definition von Michael Honikel

Einordnung

Das StaatsRecht ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts. Es regelt die Organisation des Staates, die Zusammensetzung und Befugnisse der Staatsorgane (Staatsorganisationsrecht), das Verhältnis zwischen Staat und einzelnen Menschen und anderen juristischen Personen (Grundrechte) und die Beziehungen des Staates zu anderen Staaten und inter- oder supranationalen Organisationen (Beziehungen des Staatsrechts zum Völkerrecht im allgemeinen und zur Europäischen Union im beseonderen). Das Staatsrecht ist vor allem im Grundgesetz und den Verfassungen der Länder geregelt, darüber hinaus finden sich aber aber auch Bestimmungen z.B. in den Geschäftsordnungen der einzelnen Staatsorgane.

Allgemeine Fragen

Volksabstimmung und Volksentscheid siehe VolksBegehren

Die Gesetzgebung siehe GesetzGebung

Wirtschaftsverwaltungsrecht siehe WirtschaftsVerfassungsrecht


Bei der Bundeszentrale für politische Bildung gibt es wichtige Bestimmungen zum Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland als Textband (für 2 Euro) und online.


KategorieÖffentlichesRecht KategorieRechtsGebiet

StaatsRecht (zuletzt geändert am 2009-08-25 10:07:04 durch anonym)