Was ist ein Rechtsverhältnis?
bezeichnet die rechtlichen Beziehungen einer Person zu einer anderen Person (z.B. im Rahmen eines Vertrages) oder zu einer Sache (z.B. Eigentum oder Besitz). ARD-Ratgeber Recht
- ist
- die rechtliche Beziehung zwischen zwei Personen
- die sich aus einem konkreten Sachverhalt
- aufgrund einer Rechtsnorm ergibt
(http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/uerpmann/Folien/VerwR/Definition-Recht.pdf)