Surfen bildet: Offenbar wird an deutschen Schulen Rechtskunde unterrichtet: rechtskunde
Schulen
Hier können solche Schulen verlinkt werden, die Rechtskunde-Kurse anbieten.
28219 Bremen: Schulzentrum Rübekamp, http://www.schule.bremen.de/schulen/ruebe/modell/fortbild/rechtsk/
39104 Magdeburg: Hegel-Gymnasium Magdeburg, http://www.hegel-gymnasium.de
50171 Kerpen: Gymnasium der Stadt Kerpen - Europaschule, http://www.gymnasium-kerpen.de/sek2.htm#Gesell
50996 Köln: Gymnasium Rodenkirchen, http://www.gymnasium-rodenkirchen.de
86356 Neusäß, Justus-von-Liebig-Gymnasium, http://www.liebiggymnasium.de
sonstige Einrichtungen
Rechtskunde ./. Rechtswissenschaft
Mit dem Verhältnis von RechtsKunde und RechtsWissenschaft beschäftigt sich Martinek in seinem "Juristischen Manifest".
Was und wie wird in Rechtskunde gelehrt?
These: Die Rechtslehrer (namentlich die des Fachs "Wirtschaft und Recht" in Bayern) verfügen im Vergleich zu ihren Fachkollegen aus Naturwissenschaften und Sprachen über die mit weitem Abstand geringste Kompetenz (man werfe einen Blick auf die Rechtsinhalte und den zeitlichen Umfang derselben während der Ausbildung).
- Wo ist denn die Ausbildung geregelt? Ist das irgendwo online verfügbar?
Zwar muss man realistisch sein und sehen, dass die Schule mehr als einen "Einblick" eben nicht leisten kann. So macht es keinen Sinn, in der Schule z.B. BereicherungsRecht (falsch) zu lehren. Selbst Juristen haben mit dem BereicherungsRecht so ihre liebe Not. Statt dessen böte sich ein kursorischer Einblick in das (formelle wie materielle) Rechtssystem an (Aufbau des Staates usw.), wie es ja auch einige andere Bundesländer (OffeneFrage: Welche?) - in vernünftiger Erkenntnis der realistischen Möglichkeiten schulischen Rechtskundeunterrichts - anbieten.
Wer den Schülern vormacht, sie verfügten nach den doch recht spezifischen Lehrinhalten über auch nur im Ansatz brauchbare Kenntnis aus dem ZivilRecht, der leitet sie in die Irre. Man kann den Lehrern allenfalls zu Gute halten, dass sie das nicht vorsätzlich tun, weil sie selbst in aller Regel davon überzeugt sind, die Materie "im Griff" zu haben. Deshalb tut Aufklärung Not.
Die Frage ist nur, ob es in diesen Kursen wirklich ums Lernen des materiellen Rechts geht - auch an der Uni lernt man in den ersten Semestern Dinge in einer Vereinfachung, die man erst realisiert, wenn man sich vor dem Examen mit AT-Fällen beschäftigt. Wenn im Unterricht BereicherungsRecht "geübt" wird,dann mit dem Ziel, dass die Schüler - wie später als Erstsemester - merken, wie eigene Arbeit am Gesetz aussieht und wie "Fälle" aussehen, anhand derer in der juristischen Ausbildung gelernt wird. Dies kann einen Einblick vermitteln und eventuell "methodisch" schulen - auch wenn hin und wieder Einzelheiten falsch sind. Für oder gegen eine juristische Ausbildung kann man sich dann leichter entscheiden.
Wer mir nicht glaubt, möge sich einmal die Abituraufgaben samt amtlichen "Lösungsvorschlägen" anschauen. Wen das nicht schockiert, den bringt wohl so leicht nichts aus der Ruhe ...
- Das wäre in der Tat interessant, gerade für die Leute (wie mich), die noch nie etwas von Rechtskunde-Unterricht gehört haben. Vielleicht ist ja ein Lehrer der o.g. Schulen so nett, uns mal so etwas zur Verfügung zu stellen.
Ich freue mich auf heftige Widerworte!
Wobei ich darum bitte, die Diskussion gleich von Anfang an wiki-mäßig zu führen, d.h. gleich an passender Stelle in den Text reinzuschreiben oder diesen passend zu verändern. Sonst ist es hinterher sehr mühsam, das zusammenzufriemeln. Siehe Punkt 6 und insbesonder auch Punkt 6.1 der SpielRegeln.
weiterführende Links
ToDo: Informationen dazu sammeln und die Schüler einladen, im JuraWiki mitzumachen, am besten mit eigener ProjektHomepage (ÖffentlichkeitsArbeit). Bei dieser Gelegebheit könnte auch ein Hinweis auf die Orange-21Sendung nicht schaden.
siehe auch SchülerPraktikum