Rechtshilfe ist jede gerichtliche oder behördliche Hilfe, die entweder zur Förderung eines inländischen Verfahrens im Ausland oder zur Förderung eines ausländischen Verfahrens im Inland geleistet wird.

Die Kernregelungen zur Rechtshilfe in zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Angelegenheiten sind online abrufbar: http://www.internationale-rechtshilfe.nrw.de abrufbar (siehe hierzu auch LAWgical vom 06.01.04.


KategorieZivilRecht KategorieStrafRecht KategorieVerwaltungsRecht KategorieArbeitsRecht

RechtsHilfe (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:56:07 durch anonym)