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Prozesskostenhilfe (PKH) soll dem Bürger ermöglichen, einen Rechtsstreit zu führen, ohne dass er momentan die Kosten selbst bezahlen kann.

Aber nicht, wenn einer nur eben mal sein Geld versoffen hat, sondern nur, wenn er tatsächlich vermögenslos ist. Deshalb nehmen die Vorschriften über die PKH auch weitgehend auf die Bestimmungen zur Sozialhilfe Bezug.

Nähere Infos zur PKH findet man beim Landgericht Frankfurt an der Oder.

ProzessKostenHilfe (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:58:24 durch anonym)