Das Projekt “JuraWiki” wurde archiviert. Es ist weiterhin online, jedoch nicht mehr aktiv. Man kann also keine Seiten mehr bearbeiten und sich nicht mehr einloggen (außer man ist Mitglied der TrustedEditorGroup) oder sich neu registrieren. Alle Informationen, die Sie hier finden, sind also potenziell veraltet.

Derzeitiger § 53 UrhG wird nach dem Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft PDF S. 9 f. geändert.

Neu eingefügt wird § 52a PDF S. 9.

Die Initiative Privatkopie.net hat mehr als 40.000 Unterschriften für ihre Forderung gesammelt, dass Nutzer auch weiterhin für private Zwecke in beschränktem Maße Kopien erstellen dürfen.

Zur Reform im allgemeinen siehe UrheberRecht.

Weitere Informationen zum Privatkopien-Recht, was erlaubt ist und was nicht findet sich auf der Website: Privatkopien-Recht.de

PrivatKopie (zuletzt geändert am 2014-04-27 10:17:29 durch anonym)