Das Patentrecht ist das Recht der Patente. Patente sind gewerbliche Schutzrechte, die für Erfindungen technischer Art auf Antrag vergeben werden und die dem Patentinhaber AusschließlichkeitsRechte und AusschließungsRechte verleihen.

Softwarepatente

dafür gibt es jetzt eine extra Seite: SoftwarePatent

Patentämter

Patentanwälte

Patentgesetz

Links

Literatur


Mit Fragen des Patentrechts befasst sich auch das ifrOSS.


PatentRecht (zuletzt geändert am 2008-12-10 21:10:25 durch anonym)