Zum PageRank allgemein siehe PageRank
Hier soll es um um die rechtlichen Aspekte des PageRank gehen.
JuraWiki testete mal http://www.ranking-liste.de auf der StartSeite. Dazu gabe es den Hinweis, dass die Nutzung einer solchen Anwendung gegen die "Terms of Service" von Google Deutschland und Google Inc. verstößt und daher "rechtlich durchaus bedenklich" sei. Die Algorithmen für die Berechnung sei über "Reverseengineering" gewonnen, die Daten würden ohne Genehmigung bei Google-Servern angefordert und ohne Erlaubnis weiterverarbeitet.
Fragen & Antwortversuche:
- Was heißt in diesem Zusammenhang "Reverseengineering"? Der Sourcecode der Toolbar wurde "zurückberechnet", Routinen und Programmcodes daraus extrahiert und in PHP nachgebaut.
siehe auch Reverse_engineering
- Brauche ich eine Genehmigung zur Anforderung von Daten, die "frei" auf einem Server herumliegen? Der Abruf ist nur durch Simulation einer Browserkennung, eben dem Vortäuschen der Toolbar, möglich. Demnach kann man davon ausgehen dass die Daten eben nicht frei verfügbar sind.
- Was heißt "rechtlich bedenklich"? Isses nun verboten oder erlaubt?
Keine Ahnung. Das sollte nun geklärt werden... Anwälte gibt es hier ja
Wer sagt, dass http://www.ranking-liste.de die Daten per Reverseengineering berechnet?
Am Ende geben die ihre Daten von Hand ein Vielleicht gibt es aber auch nur Neider, die per Reverseengineering Daten auslesen und nun Angst haben, daß da mal jemand genauer hinschaut. Dann werden diese Seiten wohl zuerst abgemahnt. Sollten diese Anbieter Illegales tun, dann wäre es nur korrekt, da mit aller Härte vorzugehen. Wobei man feststellen muß, daß http://www.ranking-liste.de weder durch Werbung noch in irgendeiner Art und Weise den Eindruck erweckt, da sollte Geld verdient werden, was bei den Konkurrenzseiten schon der Fall ist, sei es durch Bannereinblendungen oder gar durch Google AdSense. Warten wir es ab und testen ...