Sachverhalt:
Der Angeklagte Nuschi Martynov ist selbständiger Busunternehmer. Er ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis und eines Personenbeförderungsscheins.
Der Angeklagte befuhr mit seinem Reisebus am frühen Abend des 19.10.2007 auf Mercedes Island außerorts die Landstraße B1 und bog bei Straßenkilometer 2 links in die B2 ab.
Der Geschädigte und Nebenkläger, Bernd Celt, überquerte vom Straßenrand aus ca 20m hinter der Kreuzung die B2. Er wurde auf Höhe der Fahrbahnmitte vom Bus des Angeklagten erfasst.
Der Bus kam nach der Kollision nach links von der Fahrbahn ab und kam zunächst am Straßenrand der Gegenfahrbahn zum Stehen. Dann bewegte sich das Fahrzeug wieder zurück und erfasste dabei den am Boden liegenden Geschädigten erneut. Dann fuhr der Angeklagte wieder vorwärts. sein Bus kam erneut von der Fahrbahn ab und kam auf der etwas ansteigenden Wiese neben der Straße an einer Mauer zum Stehen.
Im Bus des Angeklagten saß die Zeugin Annapurna Onomatopeia. Sie erlitt bei dem Unfall leichte Prellungen, die keiner ärztlichen Behandlung bedurften.
Eine weitere Zeugin hat den Unfall vom Straßenrand aus beobachtet.
Das Opfer erlitt eine Trümmerfraktur des rechten Unterschenkels, eine Fraktur des 5 Halswirbels, eine Hornhautabschürfung am rechten Auge sowie eine Schnittwunde am rechten Unterarm, die zu starkem Blutverlust führte. Das opfer musste eine Woche stationär behandelt werde und wird voraussichtlich ca. 6 Wochen arbeitsunfähig sein. Die Prognose der Verletzungen ist gut; bleibende Schäden, insbesondere ein Verlust der Sehfähigkeit ist nicht zu erwarten.
Beim AGK wurde nach dem Unfall eine Blutprobe entnommen, deren Untersuchung eine BAK von 0.9 Promille zum Unfallzeitpunkt ergab.
Ein Sachverständigengutachten ergab, dass das Fahrzeug des AGK zum Unfallzeitpunkt als verkehrssicher anzusehen war, inbesondere waren die Bremsen funktionstüchtig. Die Untersuchung der Unfallspuren ergab weiterhin, das das Fahrzeug des AGK zum Zeitpunkt der Kollision mit dem Opfer mit einer Geschwindigkeit von 50km/h fuhr.