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Der Mietvertrag (§§ 535 ff BGB)

Der Mietvertrag ist ein Gebrauchsüberlassungsvertrag. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Sache zu gewähren.

Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage: §§ 535 bis 580 BGB

Probleme

Links

Schemata zum Mietvertrag

Mietvertrag, jura-basic.de

Wohnungsmietvertrag


KategorieMietRecht KategorieZivilRecht

MietVertrag (zuletzt geändert am 2018-08-03 14:03:36 durch anonym)