D. Aus- und Weiterbildung
1. Rechtliche Grundlagen
Die Mediation wird in Normen erst in jüngster Zeit ganz vereinzelt erwähnt. Im deutschen Bundesrecht ist das Wort "Mediation" nur in zwei Vorschriften enthalten, und die betreffen beide die Ausbildung. Die eine ist § 4 III Nr. 2 b) aa) RechtsfachwPrV76 und betrifft den Prüfungsinhalt der Rechtsfachwirte. Die andere Vorschrift verankert die Mediation im juristischen Studium:
§ 5a III DRiG
Die Inhalte des Studiums berücksichtigen die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. (...)
Die Mediation kam mit dem Gesetz zur Reform der Juristenausbildung vom 11. Juli 2002 in die Vorschrift (Inkrafttreten am 1. Juli 2003).
Das saarländische Juristenausbildungsgesetz greift diese Vorschrift auf in § 5 V S. 2 sJAG:
Die für die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit werden im Rahmen des Studiums berücksichtigt.
Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 2003 in das saarländische JAG eingefügt78.
Weiterhin berücksichtigen die Mediation bereits § 7 II JAG NW79 ebenso wie § 2 II JAG RP80. Noch nicht erwähnt wird die Mediation dagegen im Juristenausbildungsgesetz von Bayern und Schleswig-Holstein.
[...]
Abgesehen von der Verankerung der Mediation im juristischen Studium und der Ausbildung der Rechtsfachwirte gibt es keine rechtlichen Regelungen speziell für die Mediationsausbildung. D.h. jeder kann Mediation unterrichten so wie er es für richtig hält.
2. Die verschiedenen Anbieter
Geld verdient wird in Deutschland derzeit weniger mit der Mediation als solchen, sondern vielmehr mit der Ausbildung der Mediatioren81. Es wird mehr unterrichtet als praktiziert82. Die Rede ist vom Ausbildungsboom und davon, dass die Mediationsausbildungen wie Pilze aus dem Boden schießen83. Die verschiedensten Anbieter konkurrieren auf dem offenbar lukrativen Markt:
Universitäten (z.B. Fernuni Hagen: Weiterbildendes Studium "Mediation"84 , Lüneburg, Hamburg, Ludwigshafen, Potsdam, Thüringen) ToDo: jeweils noch die URLs einfügen
Fachhochschulen (z.B. Darmstadt, Erfurt, Hamburg, Ludwigshafen, Potsdam) ToDo: jeweils noch die URLs einfügen
Größere Bildungsträger (z.B. Deutsche Anwalt Akademie, Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V., Grundig Akademie, Akademie für Konflikttransformation[http://www.forumZFD-akademie.de], Volkshochschulen, karitative und gewerkschaftliche Verbände, BAFM, Integrierte Mediation e.V., Coach Akademie, ...) ToDo: jeweils noch die URLs einfügen
3. Ausbildungsstandards
Mittel zur Qualitätssicherung, aber auch Stärkung der Position derer, die sie aufstellen85.
Ungefähr 200 Zeitstunden Ausbildungsumfang scheint sich mehr und mehr als Rahmenstandard herauszubilden86
4. Analyse
Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse darüber, wie sich die in Deutschland tätigen Mediatoren zusammensetzen. Weder ist bekannt, wie viele Personen es gibt, die ihre Dienste als Mediatior anbieten, noch wer tatsächlich schon Mediation durchgeführt hat. Ebenso unklar ist, welchen beruflichen Hintergrund die Mediatoren haben und insbesondere auch, welche Mediations-Ausbildung sie absolviert haben.
Für den Bereich der Wirtschafts- und Arbeitsmediation gibt es aber eine sehr interessante quantitative Analyse aus neuerer Zeit87. Demnach ergaben Stichproben88 folgendes:
Die Mehrheit der befragten Mediatoren waren Juristen (53%), gefolgt von Sozialwissenschaftlern (20%) und Wirtschaftswissenschaftlern (15%).
Fast alle Befragten (92 %)89 hatten mindestens eine Ausbildung zum Thema Mediation absolviert, 20 % sogar mehrere90.
Die meisten (52 % ) der Befragten91 hatten zwischen 101 und 200 Stunden in ihre Ausbildung als Mediatior investiert. (200 Stunden scheinen sich mehr und mehr als Standard herauszubilden92.) Bei 15 % waren es weniger als 100 Stunden, bei 33 % mehr als 200 Stunden.
Die meisten Mediatoren (43 % ) absolvierten ihre Ausbildung innerhalb eines Jahres, ein Drittel innerhalb von 2 Jahren.
Bis zu 2.500 Euro ließen sich 32 % der Mediatioren ihre Ausbildung kosten, die meisten (43 % ) bis zu 5.000 Euro, 18 % investierten bis zu 10.000 Euro.
Die Stichproben lassen folgende Tendenz erkennen:
Etwas mehr als die Hälfte der Mediatoren haben ein rechtswisschenschaftliches Studium abgeschlossen.
Für die Ausbildung zum Mediator werden mehrheitlich zwischen 100 und 200 Stunden innerhalb eines Jahres aufgewandt und zwischen 2.500 und 5.000 Euro gezahlt.
Fußnoten: 77BGBl I 2002, 2592. 78Gesetz Nr. 1531 vom 10. September 2003 (Amtsbl. S. 2619). 79Geltungsbeginn 1. Juli 2003. 80Geltungsbeginn 1. Juli 2003. 81Uwe Wesel, Risiko Rechtsanwalt, 2001, S. 202. 82Troja/Schwitters/Kessen in Haft/Schlieffen, Handbuch Mediation, 2002, § 51 Rn. 4. 83Troja/Schwitters/Kessen in Haft/Schlieffen, Handbuch Mediation, 2002, § 51 Rn. 3. 84http://www.fernuni-hagen.de/REWI/Studium/WB/; Schlieffen, Kracht, Rüssel in Haft/Schlieffen, Handbuch Mediation, 2002, § 52. 85Troja/Schwitters/Kessen in Haft/Schlieffen, Handbuch Mediation, 2002, § 51 Rn. 9. 86Troja/Schwitters/Kessen in Haft/Schlieffen, Handbuch Mediation, 2002, § 51 Rn. 12. 87Lambrette/Herrmann, Akzeptanz von Wirtschafts- und Arbeitsmediation, http://sebastian.dostal.bei.t-online.de/mediation-diplomarbeit.pdf . 88zur Methode im einzelnen siehe Lambrette/Herrmann, Akzeptanz von Wirtschafts- und Arbeitsmediation, http://sebastian.dostal.bei.t-online.de/mediation-diplomarbeit.pdf S. 56 ff. 89insgesamt 75 Personen. 90Lambrette/Herrmann, Akzeptanz von Wirtschafts- und Arbeitsmediation, http://sebastian.dostal.bei.t-online.de/mediation-diplomarbeit.pdf S. 84.