Vom JuraTrainer kam die Anregung, einmal darüber nachzudenken, ob man nicht das JuraStudium (und vermutlich auch das StaatsExamen) erheblich vereinfachen könnte, wenn man den zu lernenden Stoff über die Studiensemester hinweg sinnvoller aufteilen würde.
Im JuraRep funktioniert das üblicherweise so, dass der "examensrelevante Stoff" auf eine bestimmte Anzahl von Lerneinheiten aufgeteilt wird.
Beispiele:
Bei JURA LERNPLAN kann man sich einen individuellen JURALERNPLAN erstellen, der die gesamte Zeit der Vorbereitung auf juristische Klausuren strukturiert.
Von Abels & Langels gibt es eine Aufteilung des "examensrelevanten" Zivilrechts in 30 Lerneinheiten.
Repetitorium Hofmann stellt einen Lernplan für den gesamten Examensstoff in 120 Lektionen auf.
praedikatsexamen.com hat einen auf ein Jahr ausgelegten Lernplan mit je zwei Lerneinheiten pro Woche.
So etwas könnte man nun als Grundlage nehmen und dann die Themen statt auf den Kurs auf die Semester verteilen. Das wäre zwar ansatzweise ganz interessant, geht aber nicht weit genug.
Das Problem liegt doch vor allem darin, in jedem Rechtsgebiet erst einmal einen Überblick zu gewinnen, in den man das ganze Detailwissen dann "einordnen" kann. Das wird einem in der Ausbildung aber ziemlich schwer gemacht: So kann es passieren, dass z.B. im 2. Semester Vorlesungen im SchuldR AT und SchuldR BT gleichzeitig stattfinden. Da wird einem dann mehr oder weniger aus den Brox-Lehrbüchern (mittlerweile: Brox/Walker) vorgelesen, und dann heißt es: Das müsst Ihr jetzt können. Gleichzeitig hat man z.B. eine Vorlesung im Handelsrecht, da ist es das Gleiche. Man liest sich das alles dann mal durch, kommt nicht so recht damit klar (kein Wunder), und später trifft man sich dann beim Repetitor wieder.
Das Ziel für den LernPlan ist es daher, ein Konzept zu erstellen, mit dem man den Stoff aufeinander abgestimmt lernen kann.
Das setzt m.E. folgendes voraus (Diskussion erwünscht):
- Jedes neu zu erlernende Themengebiet (z.B. Allgemeines Schuldrecht) wird zunächst nicht "komplett" gelernt, sondern nur in den wesentlichen Grundzügen. Dabei steht die Einordnung in den Gesamtzusammenhang im Vordergrund.
Dazu habe ich die "etwas andere Stufentheorie" gefunden: Das Fundament des juristischen Lernens bildet der große Überblick über ein Rechtsgebiet, Zweck und Grundprinzipien sowie die wichtigsten Regelungen, der Aufbau einer Prüfung, die Prüfungsreihenfolge - das sollte für vier Punkte reichen. Für solide 10 Punkte baut man auf dieses Fundament typische Fälle, Standardprobleme, sowie wichtige Ausnahmen und Sonderkonstellationen. Für 18 Punkte dürfen's dann noch Spezialfragen, Einzelwissen und die neueste Rechtssprechung sein. Was hältst Du davon? -- MeikeSchneider 2003-10-15 21:01:24
Klingt gut. Wenn man Eindruck machen will, braucht man immer einen guten Namen, da hätten wir dann ja gleich schonmal einen, den jeder wieder erkennt. Wobei ich Dich aus meinen Erfahrungen heraus korrigieren muss: Die zweite Stufe reicht oft nur für 8 Punkte, die dritte für 15 Punkte, ab 16 P. brauchst Du noch Fähigkeiten, die sich nicht so einfach definieren lassen. -- JochenNotholt 2003-10-16 08:18:19
- Jedes Themengebiet muss dann im Laufe der Semester laufend wiederholt und vertieft werden. Zur Vertiefung gehört v.a. die Verbindung zu anderen Themengebieten, aber auch eine Steigerung des Schwierigkeitsgrades der zu bearbeitenden Fälle und Probleme.
Noch ein Hinweis: Ein besonderes Bedürfnis für so einen Plan besteht m.E. im ZivilRecht und im ÖffentlichesRecht . Das StrafRecht ist in seiner Systematik schon von sich aus so verständlich, dass sich die einzelnen Teilgebiete (AT, BT, StrafProzessRecht) schon ziemlich effektiv "isoliert" lernen lassen.
Aber innerhalb des AT stehst Du doch auch wieder wie der Ochse vorm Berg ... äh, entschuldige bitte, ICH stehe wie der Ochse vorm Berg ... Mit Haft glaube ich, daß die Strafrechts-Dogmatik sich eben nicht aus dem StGB erklärt. Alleine die Systematik des BT ist doch schon auf den ersten Blick und für den Laien krank ...;) -- MeikeSchneider 2003-10-17 21:52:08