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Nach dem Legalitätsprinzip müssen die StrafVerfolgungsBehörden bei Verdacht einer StrafTat von Amts wegen einschreiten, siehe § 152 II StPO.

Gegenteil: OpportunitätsPrinzip

Das Legalitätsprinzip ist notwendige Ergänzung des AnklageMonopols und soll den Grundsatz der GleichheitVorDemGesetz (Art. 3 I GG) sichern.


KategorieStrafProzessRecht

LegalitätsPrinzip (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:58:58 durch anonym)