Von einer Legaldefinition spricht man, wenn das Gesetz selbst einen Begriff definiert. Das geschieht oft durch einen Klammerzusatz.
Bekanntes Beispiel: "unverzüglich"
Zur Definition im allgemeinen siehe http://www.uni-koeln.de/phil-fak/voelkerkunde/prosem/wisstheo3.htm
OffeneFrage: Was ist das Gegenteil einer LegalDefinition? Also ein juristischer Begriff, der an einer anderen Stelle als im Gesetz definiert wird? Ich würde das gerne IllegalDefinition nennen und hier sammeln. Gibt es ein günstiges Lexikon, das LegalDefinitionen und IllegalDefinitionen enthält und jeweils sagt, wo man diese findet? -- RolandIllig
siehe auch HörDefinition