Inhaltsverzeichnis
Die Wiki-Enzyklopädie Wikipedia hat einen beeindruckenden Umfang (und Qualität) und wächst weiter rasend schnell. Selbstverständlich gibt es auch jede Menge Stichwörter zu rechtlichen Themen. Im deutschen Wikipedia werden diese über das Portal:Recht erschlossen.
Wikipedia ist vom Thema her allumfassend, beschränkt sich aber auf enzyklopädische Artikel. Das JuraWiki dagegen konzentriert sich auf juristische Themen, kostet dafür aber die Möglichkeiten, die WikiWikiWeb bietet, voll aus. Als Schnittmenge ergibt sich damit ein Rechtslexikon.
Zum Verhältnis der beiden Wikis siehe schon LAWgical vom 04.11.03.
1. Zusammenarbeit bisher
Schon jetzt gibt es einige Verflechtungen zwischen Wikipedia und JuraWiki:
1.1. Erwähnungen/Verlinkung
Zum JuraWiki gibt es nicht nur einen Wikipedia-Artikel (JuraWiki), sondern es hat es auch schon in die Liste_befreundeter_Wikis geschafft. Darüber hinaus wird das JuraWiki vereinzelt in Wikipedia erwähnt (siehe Google: 84 Treffer, Stand 03.01.06).
Umgekehrt gibt es einige Erwähnungen von Wikipedia im JuraWiki (siehe Google: 133 Treffer, Stand 03.01.06).
1.2. InterWiki
Beim Verlinken auf Wikipedia hilft im JuraWiki der InterWiki-Mechanismus. Um z.B. auf die Seite "Grundgesetz" im deutschen Wikipedia zu verlinken, genügt es, im JuraWiki zu schreiben:
DeWikiPedia:Grundgesetz
Das ergibt dann: Grundgesetz
2. Ausbau der Zusammenarbeit
Wie könnte die Zusammenarbeit zwischen Wikipedia und JuraWiki ausgebaut werden?
2.1. Nutzen
Dabei stellt sich natürlich die Frage: Wozu sollte überhaupt mehr kooperiert werden?
Die beiden Angebote dürften von der gegenseitigen Popularität profitieren, d.h. sich gegenseitig Nutzer "zuschanzen", wobei das für den kleineren Partner natürlich verhältnismäßig mehr bringt.
Bei Wikipedia geht es darum, Lexikon-Artikel zu schreiben. Bei den Diskussionen, die zu jedem Artikel möglich sind, geht es eigentlich auch immer nur darum. Wenn nun darüber hinausgehende Diskussionen auftauchen, könnten diese auf das JuraWiki "ausgelagert" werden (Konzentration auf das "Kerngeschäft").
Möglicherweise könnte eine Kooperation mit dem JuraWiki für Wikipedia Modellcharakter haben, nach dem auch mit anderen thematisch orientierten WikiWikiWebs zusammengearbeitet werden kann.
Im JuraWiki kann auf ein umfassendes, dynamisch wachsendes Rechtslexikon zurückgegriffen werden und man kann sich auf die übrigen Bereiche konzentrieren (siehe auch JuraWikiZiel).
...
2.2. Ideen-Sammlung
Hier mal ein paar Ideen, wobei noch zu diskutieren wäre, welche gut und welche schlecht sind ...
2.2.1. konsequentere Verlinkung
Die beiden Wikis könnten noch konsequenter verlinkt werden, z.B. auf jede Seite, die in beiden Wikis vorkommt, wechselseitige Links (wobei das im Falle von Wikipedia abgestimmt werden müsste ...).
Vielleicht sogar (irgendwie) automatisch?
2.2.2. Übernahme von Inhalten
Nach der Wikipedia-Lizenz (GNU_Freie_Dokumentationslizenz) können Inhalt unter bestimmten Voraussetzungen (die im JuraWiki wohl erst noch geschaffen werden müssten) übernommen werden.
Vielleicht wäre sogar eine technische Lösung zur automatischen "Verschmelzung" denkbar?
siehe hierzu /WikipediaMakro
Hier ein Anmerkung dazu, die am 12.07.07 auf die Seite JuraWikiTeam geschrieben wurde:
Ich wollte mal fragen ob ihr nicht sämtliche Artikel des richtigen Wikipedia die sich mit Jura beschäftigen in das Jurawiki einfliessen lassen wollt. Also ich habe mich schon oft gefragt wo der Existenzsinn dieses Wikis, ausser als studentische Kommunikationsplattform liegt, wenn es nichtmals annähernd den Informationsgehalt des normalen Wikis bezüglich juristischer Themen beinhaltet? Warum füllt ihr dieses Wiki nicht erstmal mit bereits vorhandenem Wissen, denn dadurch würde sich auch das Interesse der Menschen an diesem Wiki steigern. Doch leider is ja bei juristischen Fragen, dass normale Wiki diesem hier immernoch vorzuziehen. Habt ihr darüber mal nachgedacht? Wenn ja, warum habt ihr euch dagegen entschieden?
2.3. Weitere Vorgehensweise
Einfach mal weiter überlegen. Weitere Ideen sammeln. Wikipedianer zum Mit-Überlegen einladen.
Auch andere Wikis machen sich Gedanken über ihr Verhältnis zu Wikipedia, so z. B. ds Bücherwiki, siehe dort http://www.wikiservice.at/buecher/wiki.cgi?ZusammenarbeitMitDerWikipedia.
siehe auch JuraWikiZiel