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Das Kindergeld wird geregelt in §§ 32, 62 ff. Einkommensteuergesetz (EStG), nur für nicht steuerpflichtige Berechtigte gilt das frühere Bundeskindergeldgesetz (BKGG) fort.

Frage: Bis zu welchem Alter wird das bezahlt?

Im Prinzip wird das Kindergeld für Kinder in Berufausbildung (sprich: Studenten) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Wenn ein Wehr- oder Zivildienst geleistet wurde, verlängert dies den Zeitraum entsprechend. Wichtig ist die Einkommensgrenze: Ein volljähriges Kind darf nicht mehr als 7.680 Euro im Jahr verdienen (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG).

Antrag

Das Kindergeld wird nur auf Antrag bei der "Familienkasse" gezahlt (§ 67 EStG). Das ist grundsätzlich die Arbeitsagentur, in deren Bezirk der "Berechtigte" seinen Wohnsitz hat.


siehe auch ErziehungsGeld


KategorieÖffentlichesRecht

KinderGeld (zuletzt geändert am 2008-01-21 15:23:48 durch anonym)