Das Kindergeld wird geregelt in §§ 32, 62 ff. Einkommensteuergesetz (EStG), nur für nicht steuerpflichtige Berechtigte gilt das frühere Bundeskindergeldgesetz (BKGG) fort.
Frage: Bis zu welchem Alter wird das bezahlt?
Im Prinzip wird das Kindergeld für Kinder in Berufausbildung (sprich: Studenten) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Wenn ein Wehr- oder Zivildienst geleistet wurde, verlängert dies den Zeitraum entsprechend. Wichtig ist die Einkommensgrenze: Ein volljähriges Kind darf nicht mehr als 7.680 Euro im Jahr verdienen (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG).
Antrag
Das Kindergeld wird nur auf Antrag bei der "Familienkasse" gezahlt (§ 67 EStG). Das ist grundsätzlich die Arbeitsagentur, in deren Bezirk der "Berechtigte" seinen Wohnsitz hat.
siehe auch ErziehungsGeld