Informationsfreiheit wird in der Regel in zwei verschiedenen Bedeutungen verwendet. Zum einen wird der Begriff synonym verwendet zum Begriff der Rezipientenfreiheit, also der Freiheit, sich ungehindert aus öffentlichen Quellen informieren zu dürfen. Dies wird im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert (Artikel 5 Absatz 1).
Die Informationsfreiheit ist danach ein Grundrecht, Art. 5 I S. 1 2. HS GG:
- Jeder hat das Recht, ... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Zum anderen wird der Begriff auch verwendet als andere Bezeichnung für Informationstransparenz. Unter Informationstransparenz versteht man die Bestrebungen, die Zahl der verfügbaren öffentlichen Quellen zu erhöhen. In diesem Rahmen könnten z.B. Ämter und Behörden verpflichtet werden, ihre Akten und Vorgänge zu veröffentlichen und für Bürger zugänglich zu gestalten, und zu diesem Zweck verbindliche Qualitätsstandards für den Zugang zu definieren.
Informationsfreiheit in diesem Sinne meint also den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Informationen über die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung, wie der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit auf seiner Homepage schreibt.
Bund
Seit dem 01.01.2006 regelt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes den Zugriff auf Akten öffentlicher Stellen. Daneben gibt es das Umweltinformationsgesetz (UIG), das ein Akteneinsichtsrecht für alle Unterlagen garantiert, die im weitesten Sinne mit Umweltfragen zu tun haben. Und das Verbraucherinformationsgesetz für gesundheitsbezogene Verbraucherinformationen.
Länder
Außer in Sachsen, Niedersachsen und Bayern gibt es in allen Ländern Informationsfreiheitsgesetze. Die Webseite Transparenzranking.de gibt einen Überblick und vergleicht die einzelnen Gesetze.
Europa
Am 21. Februar 2002 wurde vom Europarat eine Empfehlung veröffentlicht, Informationsfreiheitsgesetze in allen Mitgliedsstaaten des Europarats zu verabschieden. Informationsfreiheitsgesetze gibt es in den meisten europäischen Ländern (unter anderem in Schweden, Finnland, Dänemark, Frankreich, Spanien, Portugal, Niederlande, Griechenland, Italien, Belgien, Irland und Österreich sowie in Osteuropa Polen, Ungarn, Slowakei, Litauen, Estland, Lettland, Russ. Föderation und Tschechische Republik).
International
International liegen Informationsfreiheitsgesetze in mehr als 60 Staaten vor. Viele Staaten haben die Informationstransparenz als Grundrecht in ihrer Verfassung verankert.
Anwendung
Der Antrag auf Informationen kann formlos gestellt werden. Jedoch erleichtert die gemeinützige Webseite FragDenStaat.de den Einsteig mit vorformulierten Antragstexten, einer Behördendatenbank, und über 100.000 öffentlich einsehbaren IFG-Anfragen anderer Personen.
Links
Manfred Redelfs, Informationsfreiheitsrechte in Deutschland in Christiane Schulzki-Haddouti, Bürgerrechte im Netz, 2003
Seminararbeit zum Wandel von Amtsgeheimnis und Informationsfreiheit PDF
Tagungsband Informationsfreiheit Düsseldorf 2004 komplett als PDF
PI Global Survey 2004: Freedom of Information and Access to Government Record Laws Around the World
JuraProf Thomas Hoeren (Münster) fordert nun, die Informationsfreiheit müsse Prioriät vor dem UrheberRecht haben (heise online, 29.01.2002). Dabei bezieht er sich auf das Grundrecht der Informationsfreiheit (Art. 5 GG) und nicht auf den Zugang zu öffentlichen Unterlagen.
siehe auch: DatenSchutz, Informationsweiterverwendungsgesetz