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Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Teilweise gehen die handelsrechtlichen Vorschriften dem BGB als spezieller vor, teilweise ergänzen sie das BGB.

Wichtigste Rechtsquelle ist das HandelsGesetzbuch, daneben finden sich handelsrechtliche Vorschriften auch in anderen Gesetzen.

Zentral für die Anwendbarkeit handelsrechtlicher Normen ist die Kaufmannseigenschaft. Diese ist in §1 HGB definiert.



KategorieRechtsGebiet

HandelsRecht (zuletzt geändert am 2018-05-15 20:27:59 durch anonym)