Geschäftsführung ohne Auftrag regelt die Pflichten und Ansprüche zwischen einem Geschäftsherrn und einem Geschäftsführer für den Fall, dass kein RechtsVerhältnis zwischen beiden besteht.
Geschäftsführung ohne Auftrag regelt die Pflichten und Ansprüche zwischen einem Geschäftsherrn und einem Geschäftsführer für den Fall, dass kein RechtsVerhältnis zwischen beiden besteht.
GeschäftsFührungOhneAuftrag (zuletzt geändert am 2008-05-14 04:23:11 durch RalfZosel)