Das Projekt “JuraWiki” wurde archiviert. Es ist weiterhin online, jedoch nicht mehr aktiv. Man kann also keine Seiten mehr bearbeiten und sich nicht mehr einloggen (außer man ist Mitglied der TrustedEditorGroup) oder sich neu registrieren. Alle Informationen, die Sie hier finden, sind also potenziell veraltet.

Begriff

Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben.

Eine geschäftsunfähige Person kann keine wirksame Willenserklärung abgeben.

Geschäftsunfähig ist, wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat (§ 104 BGB), also noch 6 Jahre alt ist.

Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen is nichtig.

Weblinks

Geschäftsunfähigkeit, jura-basic.de

GeschäftsFähigkeit (zuletzt geändert am 2018-04-20 20:52:34 durch anonym)