Begriff
Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben.
Eine geschäftsunfähige Person kann keine wirksame Willenserklärung abgeben.
Geschäftsunfähig ist, wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat (§ 104 BGB), also noch 6 Jahre alt ist.
Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen is nichtig.