Inhaltsverzeichnis
Wir wollten uns mal Gedanken darüber machen, ob sich objektive Kriterien finden lassen, die ein Weblog erfüllen muss, damit es in die GermanBlawgs aufgenommen wird. Der Diskussion darüber dient diese Seite.
1. Kriterien für die Aufnahme in die GermanBlawgs
1.1. Weblog
Es muss sich eindeutig um ein Blog handeln und nicht nur um eine juristische Website, d. h. folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
- Umgekehrt chronologische Anordnung der Einträge.
- RSS-Feed
hier sollte vermerkt werden, ob der gesamte Blog-Eintrag vom Feedreader abgerufen wird, oder lediglich ein Teil oder gar nur die Überschrift und der Link zum vollständigen Artikel, (was ich zumindest nervig finde)
- Permalink
- Kommentiermöglichkeit
das sollte m.E. kein KO-Kriterium sein, immerhin würde man damit z.B. das Feed des BVerfG ausschließen
beim Angebot des BVerfG handelt es sich m.E. nicht um ein Blog im klassischen Sinne => Verweis auf "Wohin mit dem Rest?" TobiasPezolt
- Redaktionell aufbereiteter Inhalt.
1.2. Lebendig
Das Weblog ist schon und noch "lebendig", d. h. es gibt mindestens 5 (?) Beiträge und der jüngste Beitrag ist nicht älter als 1/2 Jahr (?).
Allerdings ist dann die Frage der Aktualität offen. Es wäre vllt besser, wenn man das Kriterium "Lebendig" in dem Sinne einschränkt , dass der letzte Beitrag nicht älter als 1-2 Monate ist. Somit kann man auch annehmen, dass die Seite regelmäßig besucht und sich um die Beiträge gekümmert wird!
Die Besucherzahl(änderung) kann man meist feststellen mittels Abfragescript, allerdings sollte dies kein Kriterium sein da die Bekanntheit einer Seite ja nicht zwangsläufig für die Qualität spricht.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Diskussionskultur in einem Blog, d.h. in welchem Umfang und wie häufig wird auf abgegebene Kommentare reagiert, sei es vom Betreiber oder von anderen Besuchern.
1.3. Frei zugänglich
Wesentliche Teile der angebotenen Informationen müssen frei zugänglich sein.
1.4. Deutsch
Das Weblog ist schwerpunktmäßig deutschsprachig oder berichtet in einer anderen Sprache über Recht aus dem deutschen Sprachraum.
Auch könnte man Seiten aufnehmen, wenn sie über Recht im deutschen Sprachraum berichten zwar in einer anderen Sprache aber die Möglichkeit anbieten die Sprache der Seite zu ändern, sowie das zB bei JuraWiki der Fall ist.
1.5. Juristisch
Das Weblog behandelt schwerpunktmäßig juristische Themen im weitesten Sinne.
Geschrieben von oder für Juristen oder juristisch ausgebildeten / in Ausbildung befindlichen Personen
Daneben fände ich noch eine Rubrik interessant "unjuristisch, aber von Juristen geschrieben" (Beispiel: http://blogs.23.nu/disLEXiaDE/)
-> Thematik "unjuristisch, aber von Juristen" müsste dann aber noch weiter eingegrenzt werden da nach dieser Def. ja fast alles rein kann.
Wie schaut es ausserdem mit der " Richtigkeit " der Beiträge aus? - Nehmen wir alles auf oder prüfen wir schonmal vor ob es sich bei dem Blog um eine nicht vertretbare Meinung handelt?! ( Mir ist der Prüfungsaufwand durchaus bewusst, aber irgendwie sollte sich da schon eine Lösung finden... )
2. Kriterien des RechtsInformatikPraxisWorkshop
Kriterien zur Systematisierung der GermanBlawgs im Rahmen des RechtsinformatikPraxisWorkshop. Erarbeiten Sie noch weitere Kriterien.
2.1. Name
Name des Blawgs.
2.2. Rechtsgebiet
Lässt sich dem Weblog ein Rechtsgebiet zuordnen, z.B. Blog zum IT-Recht.
2.3. Zielgruppe
Interessant wäre noch eine Untergliederung in Zielgruppen. An wen richtet sich also das Blawg und was ist sein Ziel (Information, Diskussion, Lehre). (Das Kriterium "Thema/Kategorie" wurde unter Zielgruppe eingeordnet). TobiasPezolt
- Welcher Kategorie ordnet sich der Blawg selbst zu? Nennt er sich z.B. Journal oder Online-Zeitung oder Lernhilfe oder...
- Thema
Super wichtiges Kriterium!!! Was ist das Thema des Blogs? Geht es um Rechtsberatung für den Otto-Normalo ( den mündigen Bürger, der ins Gesetz schaut und Antworten auf seine Fragen findet, so die Theorie;-),oder geht es darum, Jurastudenten die Angst vor dem Examen zu nehmen oder sollen Rechtsanwälte ihren Horizont erweitern? SophiaKlimanek
2.4. Erstellungsdatum
Wann wurde das Blawg eröffnet?
2.5. Autor(en)
Wer schreibt das Blawg?
- Geschlecht (Ist der Verfasser männlich oder weiblich?)
- Ich finde das Geschlecht spielt überhaupt keine Rolle.
Ganz meine Meinung, welche Aussagekraft sollte das haben? Gibts Unterschiede?
- Geschlecht ist auch für mich in diesem Zusammenhang kein Kriterium
Selbstverständlich spielt das Geschlecht z.B. für die Qualität keine Rolle. Ich persönlich finde es dennoch interessant wie hoch der weibliche Anteil unter den Blawgern ist. TobiasPezolt
Oh, Geschlecht ist sehr aussagekräftig, habe bisher fast nur Blawgs von Männern gelesen. Vor allem die Spaß-Blawgs, über die ich mich weiter unten schon ausgelassen habe, waren ausschließlich von Männern. Was schließen wir daraus?
- Bekenntnis
Ist der Blogger anonym oder nicht? Steht eine bekannte Organisation dahinter (Regierung, Universität, Verein, Verlag etc)SophiaKlimanek
- Bei bestimmten Einträgen ist das auch für die Beurteilung der Neutralität des Autors hilfreich.
Hängt auch oft mit dem Beruf zusammen, Rechtsanwälte bekennen sich oft, um Werbung für ihre Kanzlei zu machen, Richter nicht, da sie ja neutral sein sollten. SophiaKlimanek
- Beruf
- Eine Unterteilung nach Art der Verfasser, z.B. RA, Student, Richter, Professor, Rechtsanwalt, vll. auch Dozent ist. Das könnte bei der Zitierfähigkeit weiterhelfen.
- Internationalität
- Ist der Blawg eine Zusammenarbeit von Juristen aus mehreren Ländern, rechtsvergleichend usw.? Gerade im Internet, wo es sowieso keine Ländergrenzen gibt, ist das ja sehr interessant und eröffnet neue Möglichkeiten.
2.6. Umfang
Wieviele Einträge wurden seit Bestehen geschrieben? M.E. nach kein feststellbares Kriterium...soll man die Beiträge echt nachzählen(wird bei mehrere Jahre alten Blogs schwer...und zeitaufwendig) Wäre vielleicht besser, wenn man auch hier Prädikate vergeben würde, z.B. wie oft upgedatet wird, täglich, wöchentlich, monatlich? Das wäre auch aussagekräftiger als wie viele Beiträge pro Jahr erscheinen.
Die meisten Blogs sind bei Jurablogs gelistet, d.h. man kann die dortige Zählung verwenden. TobiasPezolt
2.7. Aktualität
Kriterium aus dem Modul I des RI-2 Kurses.
- Beschäftigt sich der Blog mit der aktuellen Rechtsentwicklung/dem aktuellen Rechtsstand?
2.8. Ort/Bundesland
In welchem Ort/Bundesland ist der Verfasser tätig, bzw. um welches Landesrecht handelt es sich.
2.9. Layout/Design
Wie ist das Blawg aufgemacht? Wie wirkt es also auf den Betrachter (Der Eindruck soll ja schließlich auch zählen)?
Bewertung nach Schulnoten (find ich eine klasse Idee!) oder Prädikaten ("seriös", "übersichtlich" bzw. "konfus", "verwirrend", "ablenkend") möglich.
- Übersichtlichkeit - Wie gut findet man sich in dem Blawg zurecht? Ist er benutzerfreundlich aufgebaut?
- Design - Ist die Benutzeroberfläche ansprechend? Macht sie einen modernen, gepflegten Eindruck? Passt das Design auf die Zielgruppe?
- Eine Startseite sollte so aufgebaut sein, dass man in kurzer Zeit abschätzen kann was einen erwartet, d.h. ob es sich um eine für mich wichtige Quelle handelt oder nicht.
- ist die Startseite des Blawgs so ansprechend, dass man sich den Blawg genauer anschaut, oder klickt man ihn gleich wieder weg?
- sind auf der Startseite bereits aktuelle Themen angesprochen, bzw. Verlinkungen zu aktuellen Themen
2.10. Barrierefreiheit
siehe Barrierefreies Internet
- ist die Webseite einfach zu bedienen, oder muss man erst Zeit aufwenden damit man weiß wie sie funktioniert
- entspricht die Webseite beim bedienen den üblichen Erwartungen (z.B. springt man ins nächste Feld beim benutzen der Tabulatortaste usw.)
- Konformität
prüfen, ob der Quellcode des Blogs konform ist, d.h. URL hier eingeben => http://validator.w3.org/
2.11. Werbung
Weiteres Qualitäts- und Seriösitätskriterium: Besteht die ganze Seite nur aus Werbung oder ist da ein ganz selbstloser Blogger, der nur um des Bloggens willen bloggt , am Werk?
2.12. Zusätzliche Links und Informationen
Gibt es weiterführende Links zum selben Thema auf der Homepage und gibt es zusätzliche Informationen zum Thema?
2.13. Twittern
Wird nebenbei noch getwittert? Sophia Klimanek
2.14. Fazit/Bewertung
- Kurze persönliche Einschätzung, ob wir den Blawg als gut (z.B.durch Schulnotengebung) bezeichnen würden.
- Vielleicht sollten wir eine kleine Auswahl (z.B. 1-2 pro Teilnehmer) an besonders wertvollen Blogs zur groben Orientierung hervorheben, z.B. durch ein Sternchen oder ähnliches.
Gute Idee, ich dachte auch schon an eine Art Bestenliste oder "Testsieger" à la ComputerBild, evtl. auch nur Prädikate vergeben (s.o.).
- Spaß-Blog
Kennt ihr diese meist halbwitzigen Blogs, wo frustierte Anwälte aus Großkanzleien, die sich nicht namentlich nennen, einfach nur ihren Senf abladen wollen und darüber schreiben, was für eine Ausschnitt die Sekretärin heute wieder hat? Meistens nur ein Ausbund an Aroganz und Boshaftigkeit. Was sollen wir damit machen? Einfach unter Spaß-Blog, nicht für die Verbesserung der Situation der gesamten juristischen Menschheit wichtig, abstempeln oder (unverdienterweise) so behandeln wie die Blogs von den guten Bloggern? Was meint ihr? Das könnte man ja auch als eigenes Kapitel im Artikel nehmen: Der Verstoß gegen Treu und Glauben beim Bloggen, unzulässige Ausübung des Rechts auf Bloggen ;-). Halt ein HInweis darauf, dass beim Bloggen und überhaupt beim Web 2.0 ziemlich viel Unrat entsteht, das gemobbt wird, das falsche Informationen weitergegeben werden, dass das Image des guten Juristen durch so einen Quatsch besudelt wird Bitte eure Meinung dazu. Sophia Klimanek DenisWerner
Ich finde, dass man das gut bei Qualität unterbringen könnte. AnkeRothnauer
Neuer Punkt Fazit/Bewertung und dort aufgenommen. TobiasPezolt
3. Wohin mit dem Rest?
Andere juristische interessante Feeds, Pressemitteilungen von Gerichten und Kanzleien usw., die nicht die unter 1.1 genannten Kriterien fallen, sind nicht Gegenstand der systematischen Betrachtung im Rahmen des RechtsInformatikPraxisWorkshop. Sie können später in einer eigenen JuraOpml gesammelt werden.