engl.: Electronic Monitoring
Jörg Schönbohm hatte sich Ende Oktober 2003 mit dem Vorschlag hervorgetan, die sog. elektronische Fußfessel zur Durchsetzung der SchulPflicht einzusetzen: "Die elektronische Fußfessel könnte eine vorbeugende wie abschreckende Möglichkeit sein, um die Gesellschaft vor extrem kriminellen Schulschwänzern zu schützen.", wird Schönbohm in Bild zitiert. Und Norbert Geis mit den Worten: "Wir sollten darüber nachdenken." Machen wir doch glatt. (siehe LAWgical)
Das Thema ist noch ab und an in den Nachrichten.
Wie so eine Fußfessel aussieht und viele weitere Informationen dazu findet man auf der Homepage von Rechtsanwalt Michael Rietz.
Es gab bereits eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Strafvollzuggesetzes, um den Ländern Modellversuche zu ermöglich. In der GESTA-Datenbank (http://www.bundestag.de) findet man dazu folgendes:
Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes
Initiative: Beim Bundesrat eingebracht von Berlin
Zustimmungsbedürftig durch Bundesrat: Ja
Erfahrungen mit dem elektronisch überwachten Hausarrest in den USA, Großbritannien, Schweden und den Niederlanden.
Gegen die Einführung eines elektronisch überwachten Hausarrestes spricht:
ein möglicher sog. "net widening effect" (Ausweitung staatlicher Kontrolle)
diese Form der Strafe käme nur für einen Teil der Straftäter in Betracht (Wohnungssituation, etc.)
zudem werden negative Auswirkungen auf die Familie befürchtet
Dafür spricht:
mögliche Entlastung der Strafvollzugsanstalten
Vermeidung der negativen Folgen des Vollzugs ( "kriminelle Infizierung" durch Mitgefangene, Subkultur, etc.)
der Zweck der Freiheitsstrafe ( (Re)-Sozialisierung )entfällt bei bereits sozialisierten Tätern
Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen bei unvollstreckbaren Geldstrafen ( siehe aber auch Art. 293 EGStGB "schwitzen statt sitzen" )
Strafvollzugsgesetz:
Einfügung § 11a Strafvollzugsgesetz: Eröffnung der Möglichkeit eines elektronisch überwachten Hausarrests anstelle bestimmter Freiheitsstrafen.
BR - Gesetzesantrag Berlin 16.09.1997 Drucksache 698/97
BR - Empfehlungen Rechtsausschuss (federführend); Finanzausschuss; Innenausschuss 29.06.1999 Drucksache 401/99
BR - Plenarprotokoll 741 09.07.1999 S. 263A-D, 291C-293B/Anl
Beschluss: S. 263D - Einbringung in geänderter Fassung; Bestellung einer Beauftragten
BR - Gesetzentwurf Bundesrat 09.07.1999 Drucksache 401/99 (Beschluß)
BT - Gesetzentwurf Bundesrat 31.08.1999 Drucksache 14/1519
BT - Plenarprotokoll 14/61 07.10.1999 S. 5399 A-5419C
Beschluss: S. 5419C - Überweisung: Rechtsausschuss (federführend), Innenausschuss
Modellprojekt Hessen
Der Gesetzentwurf wurde nie verabschiedet. Es gab aber ein Modellprojekt in Hessen "auf freiwilliger Basis":
Hier die "Vorläufigen Befunde aus der Begleitforschung" zu dem seit Mai 2000 laufenden hessischen Modellprojekt zur Elektronischen Fufessel vom Max-Planck-Institut für auslndisches und internationales Strafrecht.
"kritische Stellungnahme" der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung
vgl. auch http://www.droit.univ-metz.fr/langues/allemand/travaux_diriges/dr3/fussfessel.pdf
"Das bedeutet, dass unter Einsatz der heute vorhandenen technischen Mittel und Möglichkeiten als Überwachungsmittel mit Einverständnis des Beschuldigten auch die elektronische Fußfessel zur Verfügung steht (Eingehend dazu Neuhaus (s.o.), StV 1999, 340, 345 ff.; s. auch Burhoff, EV, Rn. 271)"! -> http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/StraFo_2002_379.htm
Das Hessische Ministerium der Justiz hat nun einige Materialien dazu veröffentlicht (als PDF).
Schweiz
In der Schweiz läuft seit 1999 ein Pilotprojekt, das jetzt bis 2005 verlängert wurde. Von den 631 Verurteilten wurde nur bei 4 Prozent der Vollzug im Gefängnis fortgesetzt. Die geschätzten Kosten für einen durchschnittlichen Vollzugstag beliefen sich auf 54 Franken pro Tag, verglichen mit der Halbgefangenschaft (114 Franken) und dem Normalvollzug (203 Franken). Die Warnanlage wurde insgesamt 16.000 Mal ausgelöst, was in 978 Fällen kein Fehlalarm war. Geplant ist noch eine Rückfälligkeitsstudie. Das dreijährige Pilotprojekt in den sechs Kantonen war vom Bund mit 4,6 Millionen Franken unterstützt worden. (Quelle: NZZ online vom 24.11.2003)
Polen
siehe LAWgical vom 30.06.08
siehe auch StrafVollzug