engl.: Electronic Monitoring

Jörg Schönbohm hatte sich Ende Oktober 2003 mit dem Vorschlag hervorgetan, die sog. elektronische Fußfessel zur Durchsetzung der SchulPflicht einzusetzen: "Die elektronische Fußfessel könnte eine vorbeugende wie abschreckende Möglichkeit sein, um die Gesellschaft vor extrem kriminellen Schulschwänzern zu schützen.", wird Schönbohm in Bild zitiert. Und Norbert Geis mit den Worten: "Wir sollten darüber nachdenken." Machen wir doch glatt. :) (siehe LAWgical)

Das Thema ist noch ab und an in den Nachrichten.

Wie so eine Fußfessel aussieht und viele weitere Informationen dazu findet man auf der Homepage von Rechtsanwalt Michael Rietz.


Es gab bereits eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Strafvollzuggesetzes, um den Ländern Modellversuche zu ermöglich. In der GESTA-Datenbank (http://www.bundestag.de) findet man dazu folgendes:

Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes
Initiative: Beim Bundesrat eingebracht von Berlin
Zustimmungsbedürftig durch Bundesrat: Ja

Erfahrungen mit dem elektronisch überwachten Hausarrest in den USA, Großbritannien, Schweden und den Niederlanden.

Gegen die Einführung eines elektronisch überwachten Hausarrestes spricht:

Dafür spricht:

Strafvollzugsgesetz:
Einfügung § 11a Strafvollzugsgesetz: Eröffnung der Möglichkeit eines elektronisch überwachten Hausarrests anstelle bestimmter Freiheitsstrafen.

Beschluss: S. 263D - Einbringung in geänderter Fassung; Bestellung einer Beauftragten

Beschluss: S. 5419C - Überweisung: Rechtsausschuss (federführend), Innenausschuss

Modellprojekt Hessen

Der Gesetzentwurf wurde nie verabschiedet. Es gab aber ein Modellprojekt in Hessen "auf freiwilliger Basis":

Hier die "Vorläufigen Befunde aus der Begleitforschung" zu dem seit Mai 2000 laufenden hessischen Modellprojekt zur Elektronischen Fufessel vom Max-Planck-Institut für auslndisches und internationales Strafrecht.

Das Hessische Ministerium der Justiz hat nun einige Materialien dazu veröffentlicht (als PDF).

Schweiz

In der Schweiz läuft seit 1999 ein Pilotprojekt, das jetzt bis 2005 verlängert wurde. Von den 631 Verurteilten wurde nur bei 4 Prozent der Vollzug im Gefängnis fortgesetzt. Die geschätzten Kosten für einen durchschnittlichen Vollzugstag beliefen sich auf 54 Franken pro Tag, verglichen mit der Halbgefangenschaft (114 Franken) und dem Normalvollzug (203 Franken). Die Warnanlage wurde insgesamt 16.000 Mal ausgelöst, was in 978 Fällen kein Fehlalarm war. Geplant ist noch eine Rückfälligkeitsstudie. Das dreijährige Pilotprojekt in den sechs Kantonen war vom Bund mit 4,6 Millionen Franken unterstützt worden. (Quelle: NZZ online vom 24.11.2003)

Polen

siehe LAWgical vom 30.06.08


siehe auch StrafVollzug

ElektronischeFußFessel (zuletzt geändert am 2008-07-01 07:19:47 durch RalfZosel)