Die Eigentumsdelikte schützen das AbsoluteRecht des Eigentums, nicht das Vermögen an sich. Zu Ihnen gehören:
- Diebstahl (§ 242 StGB)
UnterSchlagung (§ 246 StGB)
SachBeschädigung (§ 303 StGB)
Die Eigentumsdelikte schützen das AbsoluteRecht des Eigentums, nicht das Vermögen an sich. Zu Ihnen gehören:
UnterSchlagung (§ 246 StGB)
SachBeschädigung (§ 303 StGB)
EigentumsDelikt (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:59:15 durch anonym)