Das Projekt “JuraWiki” wurde archiviert. Es ist weiterhin online, jedoch nicht mehr aktiv. Man kann also keine Seiten mehr bearbeiten und sich nicht mehr einloggen (außer man ist Mitglied der TrustedEditorGroup) oder sich neu registrieren. Alle Informationen, die Sie hier finden, sind also potenziell veraltet.

Darf man eigentlich alles vom Sperrmüll nehmen, was man möchte oder liegt womöglich bei persönlichen Gegenständen wie Familienbriefen gar keine Dereliktion gemäß § 959 BGB vor?

Der Fall wird in der Mailingliste URECHT kurz erörtert.


KategorieSachenRecht

Dereliktion (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:59:33 durch anonym)