deskriptive Tatbestandsmerkmale
Im Sinne des StrafRechtBesondererTeil
- Deskriptive Tatbestandsmerkmale sind solche, die im allgemeinen der sinnlichen Wahrnehmung zugänglich sind und Gegenstände der realen Welt beschreiben.
vgl. Jescheck/Weigend AT, § 26 IV 1
Als HörDefinition vorhanden
Diese Seite ist als JuristischeDefinition Teil des JuristischeBegriffe-Projektes.
KategorieJuristischeBegriffe KategorieJuristischeDefinition KategorieAudioWerkstatt KategorieHörDefinition KategorieStrafRecht