Was macht man als Rechtsanwalt, wenn
- man genau weiß, daß der Mandant schuldig ist, für ihn aber trotzdem das Beste herausholen muß? Z.B. wenn man als Pflichtverteidiger einen Mörder zu verteidigen hat. - Hi Christoph! Ich denke als Rechtsanwalt befindest du dich immer in einem Zwiespalt,siehe dein Beispiel, aber findest du nicht auch dass ein Mörder das Recht auf eine ordentliche Verteidigung hat???Die sollte natürlich nicht der Rechtfertigung seiner Tat dienen,ist ja klar! Natürlich kannst du dann nicht mehr auf Freispruch plädieren,aber du könntest versuchen, ihn vermindert schuldfähig darzustellen. Und dann müsste er seine Strafe nicht lebenslänglich im "Knast" absitzen sondern hätte die Möglichkeit zur Therapie in einer psyschatrischen Anstalt(geschlossen natürlich,denn man muss die Gesellschaft natürlich schützen). Problematischer finde ich folgende Situation: Stell dir vor,ein Mandant betritt deine Kanzlei und erzählt dir seine Story und du weisst aber schon nach wenigen Sätzen,dass er Dir das Blaue vom Himmel lügt... solch einen dann zu verteidigen finde ich unangenehmer, als einen geständigen Mörder... Was haltet Ihr davon?
- - Ich denke, daß man bei einem Mandanten, der nicht offen gegenüber seinem Rechtsanwalt ist, dies erkennt und ihm dann die Wichtigkeit der Einweihung des Rechtsanwalts in den jeweiligen Fall nahe legt. Das wird wohl fast jeder kapieren. Spätestens vor Gericht kommen doch die wirklichen Fakten auf den Tisch.
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