Das Projekt “JuraWiki” wurde archiviert. Es ist weiterhin online, jedoch nicht mehr aktiv. Man kann also keine Seiten mehr bearbeiten und sich nicht mehr einloggen (außer man ist Mitglied der TrustedEditorGroup) oder sich neu registrieren. Alle Informationen, die Sie hier finden, sind also potenziell veraltet.

Als Nachfahre des Opiumgesetzes regelt in Deutschland (West) seit 1972 das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) die Grenzen des erlaubten Umganges mit Drogen.

Hier die aktuelle Fassung des BtMGs.

Eine umfangreiche Sammlung der Änderungen seit 1929 inklusive der GesetzgebungsMaterialien hat MathiasSchindler zusammengestellt: http://www.presroi.de/recht/deutschland/index.html.


Für die sonstigen (weniger rechtlichen) Fragen zum Thema Drogen gibt es das DrogenWiki.


Das Betäubungsmittelrecht umfasst nicht nur das BetäubungsMittelStrafRecht, sondern auch ... (OffeneFrage: Ja was eigentlich noch?)


KategorieRechtsGebiet

BetäubungsMittelRecht (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:55:52 durch anonym)