Beschuldigter
Als Beschuldigter wird derjenige allgemein bezeichnet, gegen den ein strafrechtliches oder Ordnungswidrigkeitenrechtliches (Ermittlungs-) oder Hauptverfahren geführt wird.
Nach Eingang der Anklageschrift und Beantragung der Eröffnung des Hauptverfahrens wird der Beschuldigte als Angeschuldigter bezeichnet. Nach Eröffnung desHauptverfahrens wird der Beschuldigte Angeklagter genannt. Nach Verurteilung wird der Beschuldigte Verurteilter genannt. Im Ordnungswidrigkeitenverfahren wird der Beschuldigte Betroffener genannt.