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Rechtsanwälte
Die Berufsordnung für RechtsAnwälte (BORA) ist z.B. hier als PDF online verfügbar.
Aktuell: § 6 Abs. 3 BORA ist zumindest insoweit wegen Verstoßes gegen Art. 12, 3 GG nichtig, als er die Werbung mit Umsatzzahlen verbietet (OLG Nürnberg, Urteil vom 22.06.2004, 3 U 334/04, siehe dazu Handakte vom 26.06.04).
siehe auch RechtsAnwalt