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Rechtsanwälte

Die Berufsordnung für RechtsAnwälte (BORA) ist z.B. hier als PDF online verfügbar.

Aktuell: § 6 Abs. 3 BORA ist zumindest insoweit wegen Verstoßes gegen Art. 12, 3 GG nichtig, als er die Werbung mit Umsatzzahlen verbietet (OLG Nürnberg, Urteil vom 22.06.2004, 3 U 334/04, siehe dazu Handakte vom 26.06.04).


siehe auch RechtsAnwalt

BerufsOrdnung (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:57:09 durch anonym)