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Das Baurecht gliedert sich in zwei große Rechtsgebiete

Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht ist weitgehend im BauGB geregelt. Es ist flächenbezogen.

Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht ist in den betreffenden Landesbauordnungen geregelt. Es ist vorhabenbezogen.

Die Landesbauordnungen orientieren sich an der Musterbauordnung (MBO).


KategorieÖffentlichesRecht

BauRecht (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:58:21 durch anonym)