Das Baurecht gliedert sich in zwei große Rechtsgebiete
Bauplanungsrecht
Das Bauplanungsrecht ist weitgehend im BauGB geregelt. Es ist flächenbezogen.
Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht ist in den betreffenden Landesbauordnungen geregelt. Es ist vorhabenbezogen.
Die Landesbauordnungen orientieren sich an der Musterbauordnung (MBO).