Eine Definition findet sich bei Wikipedia. Demnach sind die Bürgerrechte abzugrenzen von den Menschenrechten. Bürgerrechte sind die gesetzlichen Rechte, die der Mensch den Mitgliedern seines Staates zugesteht.
In Deutschland werden die Bürger auch als Deutschenrechte oder Deutschengrundrechte bezeichnet ("Jeder Deutsche ..."), weil Bürger i.S.d. des GrundGesetzes nur deutsche Staatsangehörige sind. Im einzelnen sind das1:
Art. 8 GG (VersammlungsFreiheit)
Art. 16 I, II GG (AusbürgerungsVerbot und AuslieferungsVerbot)
Art. 38 I S. 1 GG (WahlRechtsgrundsätze, ergibt sich nicht aus dem Wortlaut, aber aus Art. 20 II GG2)
siehe auch Christiane Schulzki-Haddouti, Bürgerrechte im Netz, 2003
Zu den "digitalen Bürgerrechten" vgl. LAWgical vom 09.02.2004.