Das Projekt “JuraWiki” wurde archiviert. Es ist weiterhin online, jedoch nicht mehr aktiv. Man kann also keine Seiten mehr bearbeiten und sich nicht mehr einloggen (außer man ist Mitglied der TrustedEditorGroup) oder sich neu registrieren. Alle Informationen, die Sie hier finden, sind also potenziell veraltet.

Das Archivrecht ist ein wenig bekanntes und - im Gegensatz zum BibliotheksRecht - noch relativ neues Teilgebiet des Kulturverwaltungsrechts und beschäftigt sich mit den Rechtsfragen des ArchivWesens.

Gesetzliche Grundlagen des Archivrechts sind die Archivgesetze des Bundes und der Länder.

Auf ihrer Grundlage können Körperschaften des öffentlichen Rechts wie die Universitäten Satzungen über ihre Archive erlassen. Ein Beispiel für eine solche Hochschulsatzung ist die sogenannte Archivordnung der Technischen Universität Chemnitz.

Die einzige umfangreiche deutschsprachige Linksammlung zum Archivrecht bietet die Virtual Library Museumsrecht.

Eine eigene Rubrik Archivrecht enthält das im Februar 2003 gegründete WebLog ARCHIVALIA - Neuigkeiten rund ums Archivwesen.


Dazu dürfte auch die Meldung von heise online vom 29.05.07 zur Änderung des Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) passen.


KategorieRechtsGebiet KategorieÖffentlichesRecht

ArchivRecht (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:56:22 durch anonym)