Der Begriff Anwalthotline wurde zum erstenmal Anfang 1998 in einem Bericht der Frankfurter Rundschau über einen in Saarbrücken unter dem Namen "JustitiaDirect" gestarteten, des damals völlig neuartigen juristischen anwaltlichen Services der Rechtsberatung per Telefon benutzt. Der Artikel der FR löste eine Lawine von Folgeartikeln anderer Publikationen aus, die den Begriffe Anwaltshotline von der FAZ übernahmen. Mittlerweile hat Anwaltshotline sich allgemein als Synonym für die Rechtsberatung per Telefon durch Rechtsanwälte etabliert. Die Saarbrücker Anwalthotline, die zunächst unter www.rechtsrathotline.de im Internet vertreten war stellte dann ihren Service unter www.anwaltshotline.org ein. Später kam dann als Erweiterung der Telerechtsberatung unter www.e-juristen.de ein Service hinzu, der zunächst lediglich rechtliche Beratung per Email anbot.
Die Anwaltshotline der Saarbrücker Gründerin, wie auch andere dann zeitnah in den Markt kommenden Anwaltshotlines wurden von der Anwaltschaft heftigst bekämpft. Das Argument, dass diese Form der telefonischen Rechtsberatung gegen das anwaltliche Berufsrecht verstosse und somit wettbewerbswidrig sei, wurde von den Gerichten deutschlandweit regelmässig übernommen. Dem machte dann der Bundesgerichtshof im Jahr 2002 ein Ende indem er entschied, dass es sich bei dem Minutenpreis für die telefonische Beratung um nichts anderes handele als eine Honorarvereinbarung in aussergerichtlichen Angelegenheiten.
Von den wenigen sich bis zur Entscheidung des BGHs im Markt befindlichen Anbietern der telefonischen Rechtsberatung und der Rechtsberatung per Email hat nur "JustitiaDirect" überlebt. Alles was sich heute in diesem Marktsegment "tummelt" kam erst nach der positiven Entscheidung des Bundesgerichtshofs in den Markt, nachdem das Betreiben einer Anwaltshotline ungefährlich geworden war.
siehe auch TelefonischeRechtsBeratung