Das Projekt “JuraWiki” wurde archiviert. Es ist weiterhin online, jedoch nicht mehr aktiv. Man kann also keine Seiten mehr bearbeiten und sich nicht mehr einloggen (außer man ist Mitglied der TrustedEditorGroup) oder sich neu registrieren. Alle Informationen, die Sie hier finden, sind also potenziell veraltet.

"Alt und bewährt" ist ein (zulässiges) Kriterium bei Vergabeentscheidungen (z.B. Volksfest), das aber nicht dazu führen darf, dass neue und nicht bewährte Bewerber völlig ausgeschlossen werden. Oder so.

siehe z.B. hier.


KategorieBeliebtesKlausurThema ;-)


KategorieVerwaltungsRecht

AltUndBewährt (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:58:38 durch anonym)