Das Projekt “JuraWiki” wurde archiviert. Es ist weiterhin online, jedoch nicht mehr aktiv. Man kann also keine Seiten mehr bearbeiten und sich nicht mehr einloggen (außer man ist Mitglied der TrustedEditorGroup) oder sich neu registrieren. Alle Informationen, die Sie hier finden, sind also potenziell veraltet.

Übersicht

Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist seit der SchuldrechtsReform im BGB geregelt: §§ 305 bis 310 BGB (früher AGBG, hier eine Synopse, PDF S. 9 ff.)

Im Wesentlichen stellen sich bei der Prüfung einer Vertragsklausel stets folgende Fragen:

  1. Ist die Klausel Vertragsbestandteil geworden und wenn ja mit welchem Inhalt?
  2. Ist die Klausel inhaltlich zulässig?
  3. wenn nein: Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus der Unzulässigkeit?

Weblinks

AGB, jura-basic.de


KategorieZivilRecht

AllgemeineGeschäftsBedingungen (zuletzt geändert am 2018-04-20 21:36:04 durch anonym)