Das ist die Einstiegsseite für Richter im JuraWiki.

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Ein bemerkenswertes Projekt ist die Richter-Datenbank, das so etwas wie die "STIFTUNG WARENTEST für die Justiz"1 sein will. Ob dieser Anspruch erfüllt wird, darüber mag sich jeder selbst ein Bild machen. Vieles spricht doch eher für einen querulatorischen Hintergrund.

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Rechtsformen des Richterdienstes

Amtsbezeichnungen

Die Amtsbezeichnungen für Richter ergeben sich aus § 19a DRiG:

Richter können sowohl in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (als "Richter am Amtsgericht" oder "Richter am Landgericht") als auch in der Arbeits,- Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit eingesetzt werden. Die siebte Verwendungsmöglichkeit ist in der Regel die Laufbahn als StaatsAnwalt.

Wie wird man Richter?

BundesRichter z.B., indem man sich vom RichterWahlAusschuss wählen lässt.

Ansonsten bewirbt man sich - nachdem man das 2. StaatsExamen erfolgreich abgeschlossen hat - bei den Landesjustizministerien (in NRW: bei den OLGen oder Generalstaatsanwaltschaften) für den höheren Justizdienst, also die Laufbahn des Richters und Staatsanwalts. Informationen zur Bewerbung, insb. Adressen, notwendige Formulare und Unterlagen, Erfolgsaussichten, finden sich zunehmend auch online.

In den meisten Bundesländern sind die Laufbahnen der Richter und Staatsanwälte durchlässig, d.h. man kann - oder soll gar regelmäßig - zwischen diesen wechseln, und/oder wird jedenfalls während der üblicherweise dreijährigen Probezeit ("Richter auf Probe") in verschiedenen Verwendungen eingesetzt, bspw. ein Jahr bei der Staatsanwaltschaft (wo der Richter auf Probe dann die Amtsbezeichnung "Staatsanwalt" führt), ein Jahr bei einem Amtsgericht und ein Jahr bei einem Landgericht.

Wie sehen Richter aus?

Einen schöne Überblick über die internationale Richtermode gibt diese Seite: http://www.filibustercartoons.com/judges.htm


Richter (zuletzt geändert am 2010-09-07 06:54:25 durch anonym)