/!\ Dieses Protokoll entspricht nicht so ganz der üblichen Form. Kann aber noch kommen. ;-)

Protokoll der mündlichen Verhandlung in der Strafsache gegen Nuschi Martynov.

Datum: 04.11.07

Beginn der Verhandlung: 21:00 Uhr

Die vorsitzende Richterin begrüßt die Anwesenden und führt kurz ein in den Ablauf der Verhandlung.

Die Schöffin Myria Boa begrüßt die Anwesenden und erklärt das Wesen des Strafverfahrens im Abgrenzung zum Zivilprozess. Es geht also nicht um eventuellen Schadensersatz, sondern allein darum, ob sich der Angeklagte strafbar gemacht hat. Sie erklärt kurz das Ermittlungsverfahren, das Vorverfahren und die Eröffnung der Hauptverhandlung. Heute findet die Verhandlung vor einem Schöffengericht statt. Sie erklärt die Rollen der weiteren Anwesenden: Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, Staatsanwalt, Nebenklägervertreter, Angeklagter.

Die Vorsitzende Richterin eröffnet die Hauptverhandlung. Die folgenden Personen sind anwesend:

Vernehmung des Angeklagten zur Person

Nuschi Martynov, geb. am 28.02.2007, Busunternehmer, ohne Einkommen

Auf Einwand des Nebenklägervertreter, dass der Angeklagte zumindest Einkommen aus Buchverkäufen hat, gibt er als Einkommen an: 5.000 L$

Der Staatsanwalt verliest die ../AnklageSchrift.

Die Anklage wurde zugelassen gemäß Beschluss vom 01.11.07

Vernehmung des Angeklagten zur Sache

Nach der Belehrung erklärt der Angeklagte, dass er Angaben zur Sache machen wolle. Er schildert den Tathergang aus seiner Sicht.

Das Blutalkoholgutachten wird verlesen. Dem Angeklagten wurde am Unfalltag eine Blutprobe entnommen: 1,3 o/oo abzüglich Messfehler pp. 0,9 o/oo. Die erste Probe wurde um 23:00 Uhr entnommen, die zweite um 24:00 Uhr. Der Angeklagte befand sich laut Gutachten noch in der "Anflutungsphase".

Vernehmung des Geschädigten und Nebenklägervertreters als Zeuge

Bernd Celt, geb. am 26.10.2006, mit dem Angeklagten weder verwandt noch verschwägert. Nach Belehrung sagt der Geschädigte zur Sache aus.

Die Verhandlung wird aus Rücksicht auf den Gesundheitszustand des Angeklagten für 2 Minuten unterbrochen.

Die Verhandlung wird fortgesetzt.

Inaugenscheinnahme des Videos

Der Unfall wurde von einer Kamera des Geschädigten festgehalten. Die Parteien erhalten Gelegenheit, sich das Video im Gerichtssaal anzusehen. (Anmerkung: Es ist auch hier abrufbar.)

Der Angeklagte bezweifelt die Echtheit der Tonspur des Videos.

Verlesung des medizinischen Gutachtens

Trümmerfraktur des rechten Unterschenkels, Fraktur des 5. Halswirbels, ... 1 Woche stationär behandelt, ..., bleibende Schäden sind nicht zu erwarten.

Vernehmung der Zeugen

Zeugin Malen Schumann

Malen Schumann, 21.05.2007, mit dem Angeklagten weder verwandt noch verschwägert, nach Belehrung zur Aussage bereit.

War auf dem Hügel gegenüber der Kreuzung B1-B2.

Zeugin Annapaurna Onomatopoeia

Annapaurna Onomatopoeia geb. am 13.01.2007, mit dem Angeklagten weder verwandt noch verschwägert, nach Belehrung aussagebereit.

War Passagier in dem Bus.

Auf Antrag des Staatsanwaltes wird die Zeugin vereidigt.

Verlesung des Sachverständigengutachtens

Dipl.-Ing. Technicus hat den Bus nach dem Unfall untersucht. Das Fahrzeug war in einem technisch einwandfreien Zustand, insbesondere waren die Bremsen funtkionsfähig. Nach den Unfallspuren war das Fahrzeug mit etwa 70 km/h vor der Kollision gefahren.

Verlesung Bericht Privatdetektivin

aufgelauert, Zigarettenstummel am Straßenrand, vorsorglich geladen

(Fehler in Anklageschrift: Tatzeit nicht 18:00 Uhr, sondern 22:15 Uhr)

Auf Antrag des Verteidigers wird die Zeugin vernommen.

Vernehmung der Zeugin Lore Lamont

Lore Lamont, geb. am 13.01.2007, von Beruf Bus-Hostess, mit dem Angeklagten weder verwandt noch verschwägert, nach Belehrung zur Aussage bereit.


Auf Vernehmung des Polizeibeamten, der den Unfall aufgenommen hat, wird allseits verzichtet.

Beweisantrag des Nebenklägervertreters, überreicht Video, das "in letzter Sekunde" zur Verfügung gestellt wurde, zur Inaugenscheinname. Das Video wird für die Anwesenden freigeschaltet und wird abgespielt.


Der Angeklagte ist nicht vorbestraft und hat keine Einträge im Bundeszentralregister.

Die Beweisaufnahme wird geschlossen. Das Verfahren wird zur Ausarbeitung der Plädoyers für 5 Minuten unterbrochen (22:47 Uhr).

Plädoyer des Staatsanwaltes

fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung, 40 Tagessätze, Führerschein einziehen, Fahrerlaubnis entziehen, Sperre von 10 Monaten.

Plädoyer des Nebenklägervertreters

gefährliche Körperverletzung, vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung, Freiheitsstrafe 1 Jahr auf Bewährung, Fahrerlaubnis wie vor

Plädoyer Verteidiger

Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Körperverletzung (Berücksichtigung des Gesichtspunktes der Selbstgefährdung?!)

Das letzte Wort des Angeklagten

Trunkenheitsfahrt (unbewusst), Entschuldigung

Schluss der Hauptverhandlung 23:05 Uhr). Urteil in wenigen Minuten.

Urteil

Die Urteilsverkündung verzögert sich durch einen SIM-Crash um wenige Minuten. Das Urteil wird nach Wiederaufnahme doch im Sitzen verkündet.

Fahrlässige Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung.

80 Tagessätzen à 160 L$; Fahrerlaubnis entzogen, Sperrfrist zum Wiedererwerb des Führerscheins von 10 Monaten.

Angeklagter und Staatsanwalt erklären Rechtsmittelverzicht, ebenso der Nebenklägervertreter. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig und die Verhandlung ist geschlossen. (23:33 Uhr)

MootCourtInSecondLife/VerhandlungsProtokoll (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:59:32 durch anonym)