Staatsanwaltschaft SL
1 Js 123/07

Pixel Expo II, den 29.10.2007

Anklageschrift

Der selbständige Reisebusunternehmer Nuschi Martynov, geboren am ## in , wohnhaft , ledig, Deutscher,

- Führerschein beschlagnahmt am Tattag, Fahrerlaubnis vorläufig entzogen durch Beschluss des Amtsgerichts SL vom 22.10.207 1 Gs 100/07 Bl. 27 d.A.,

- Pflichtverteidiger : Rechtsanwalt J. Freenote, SL,

wird angeklagt

am 19.10.2007 auf Mercedes Island

tateinheitlich

im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen, und dadurch fahrlässig Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet zu haben sowie fahrlässig eine andere Person körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben

und

eine andere Person körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben

indem er gegen 18 Uhr mit seinem Reisebus Marke Mercedes O 319 Diesel, amtliches Kennzeichen ## die Inselstraße B1 auf Mercedes Island befuhr, obwohl sein Blutalkoholgehalt 0,90 %o betrug und er seine Fahruntüchtigkeit hätte erkennen können, dann auf Höhe des Strassenkilometers 2 nach links in die B2 einbog, dort den Geschädigten und Nebenkläger erfasste, der gerade die Straße überquerte, wodurch dieser erhebliche Verletzungen davontrug, anschließend zurücksetzte und den Geschädigten erneut überrollte.

Vergehen der Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung §§ 315c Abs. 1 Nr. 2, 223, 229, 224 Abs 1 Nr. 5, 52 StGB.

Beweismittel

I. Zeugen 1. Bernd Celt 2. Annapurna Onomatopeia 3. Zeugin N.N. 4. POK Obermeier, Polizeiinspektion SL

II. Lichtbilder (Bl. 15 ff. d.A.)

III. Sachverständigengutachten 1. Medizinisches Gutachten Dr. Medicus 2. BAK-Gutachten Rechtsmedizinisches Institut SL 3. Kfz-Sachverständigengutachten Dipl. Ing. Technikus

Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen

Der Angeklagte Nuschi Martynov ist selbständiger Busunternehmer. Er ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis und eines Personenbeförderungsscheins.

Der Angeklagte befuhr mit seinem Reisebus am frühen Abend des 19.10.2007 gegen 18 Uhr auf Mercedes Island außerorts die Landstraße B1 und bog bei Straßenkilometer 2 links in die B2 ab.

Der Geschädigte und Nebenkläger, Bernd Celt, überquerte vom Straßenrand aus ca 20m hinter der Kreuzung die B2. Er wurde auf Höhe der Fahrbahnmitte vom Bus des Angeklagten erfasst.

Der Bus kam nach der Kollision nach links von der Fahrbahn ab und kam zunächst am Straßenrand der Gegenfahrbahn zum Stehen. Dann bewegte sich das Fahrzeug wieder zurück und erfasste dabei den am Boden liegenden Geschädigten erneut. Dann fuhr der Angeklagte wieder vorwärts. sein Bus kam erneut von der Fahrbahn ab und kam auf der etwas ansteigenden Wiese neben der Straße an einer Mauer zum Stehen.

Im Bus des Angeklagten saß die Zeugin Annapurna Onomatopeia. Sie erlitt bei dem Unfall leichte Prellungen, die keiner ärztlichen Behandlung bedurften.

Die Zeugin N.N hat den Unfall vom Straßenrand aus beobachtet.

Das Opfer erlitt eine Trümmerfraktur des rechten Unterschenkels, eine Fraktur des 5 Halswirbels, eine Hornhautabschürfung am rechten Auge sowie eine Schnittwunde am rechten Unterarm, die zu starkem Blutverlust führte. Das opfer musste eine Woche stationär behandelt werde und wird voraussichtlich ca. 6 Wochen arbeitsunfähig sein. Die Prognose der Verletzungen ist gut; bleibende Schäden, insbesondere ein Verlust der Sehfähigkeit ist nicht zu erwarten.

Beim AGK wurde nach dem Unfall eine Blutprobe entnommen, deren Untersuchung im Rechtsmedizinischen Institut SL eine BAK von 0.9 Promille zum Unfallzeitpunkt ergab.

Das Sachverständigengutachten des Gutachters Dipl. Ing. Technikus ergab, dass das Fahrzeug des AGK zum Unfallzeitpunkt als verkehrssicher anzusehen war, inbesondere waren die Bremsen funktionstüchtig. Die Untersuchung der Unfallspuren ergab weiterhin, das das Fahrzeug des AGK zum Zeitpunkt der Kollision mit dem Opfer mit einer Geschwindigkeit von 50km/h fuhr.

Antrag

Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Amtsgericht - Strafrichter - SL

(U.Menges)
Staatsanwalt

MootCourtInSecondLife/AnklageSchrift (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:56:58 durch anonym)