Auf vielen Websites trifft man sie an, die sog. Disclaimer (engl. to disclaim: ablehnen). Die Suche bei Google nach deutschen Seiten, die das Wort "Disclaimer" enthalten, liefert ca. 642.000 Treffer. Am häufigsten ist laut Dippelhofer (JurPC Web-Dok. 304/2002, Abs. 1) der sog. "LG-Hamburg-Disclaimer", d.h. er enthält einen Verweis auf ein Urteil des LG Hamburg von 1998Az.: 312 O 85/98. Die Suche nach "Disclaimer" und "LG Hamburg" liefert noch 4.630 Treffer. In diesem Urteil stellt das LG Hamburg kurioserweise gerade fest, dass der betreffende Disclaimer keine ausreichende Distanzierung darstelle1. Auch Daniel A. Rehbein setzt sich kritisch mit diesem Urteil auseinander.
Siehe auch den Aufsatz des BibliotheksJuristen Thilo von 2002 http://bibliotheksdienst.zlb.de/2002/02_03_07.pdf Auführlich zum ganzen auch spiegel-online.
Weiter eingeschränkt wird der Wert eines Disclaimers dadurch, dass er ohnehin nur bei Äußerungsdelikten greift, nicht aber bei Urheber-, Wettbewerbs- oder Markenrechtsverletzungen2.
Michael Jendryschik geht sogar so weit darzulegen, dass Disclaimer dem WWW schaden. Florian Rötzer beschäftigt sich in einem amüsanten Artikel mit dem Code 431.322.12 of the Internet Privacy Act.
Noch ein schönes Beispiel: "... Die Autoren aller Informationsseiten und aller Links erklären ausdrücklich, daß sämtliche per Link miteinander verbundenen Informationen allen gültigen Rechtsnormen entsprechen und die Inhalte der Informationen wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich daher, sämliche im Internet dargestellten Informationen zu glauben und sich auf deren Wahrheitsgehalt zu verlassen. ..." (http://www.rehbein-dortmund.de/disclaimer.html).
Siehe nun auch Links & Law
Es gibt sogar einen "Disclaimer-Dienst". Das dürfte interessante Haftungsfragen aufwerfen, wenn dessen Disclaimer nicht "funktioniert"
Genauer gesagt: Wenn der Disclaimer auf disclaimer.de auch für das Projekt selber gilt, ist er überflüssig, da wirkungslos. Ich habe bisher noch keinen Hinweis entdeckt, dass sich disclaimer.de voll haftbar für evtl. Fehler erklärt. (JochenNotholt)
- Na ja, ob disclaimer.de haftbar gemacht werden kann, hängt ja nicht unbedingt (nur) davon ab, ob die sich dazu bereit erklärt haben oder nicht.
Selbst für E-Mails gibt es schon Disclaimer, die sog. AngstKlauseln.
Was bringt ein Disclaimer überhaupt? Welcher Wortlaut und welche Platzierung sind empfehlenswert?
Häufig liest man in etwa: Der Autor ist bestrebt, keine Urheberrechte zu verletzen. Wenn Ihre Urheberrechte verletzt sind, melden Sie sich bitte... Das kann doch nur dem Gegner dienen, da der Autor den Beweis für seine Fahrlässigkeit selbst liefert.
Disclaimer im JuraWiki?
Wenn es sich beim JuraWiki um einen Teledienst oder einen Mediendienst handelt (siehe JuraWiki/RechtlicherStatus), wäre gemäß § 11 TDG bzw. § 9 MdStV günstig, dass der Diensteanbieter für fremde Inhalte grundsätzlich nicht gehaftet. Von daher könnte versucht werden klarzustellen, dass der Diensteanbieter sich die fremden Inhalte nicht zu eigen macht. Problematisch im WikiWikiWeb dürfte dabei sein, dass die Urheberschaft für einzelne Beiträge nur recht mühsam nachvollzogen werden kann und eine mehr oder weniger starke Vermischung stattfindet.
- Wie ist hinsichtlich der Haftungsprivilegierung die Beweislast verteilt?
Eine witzige Variante, gefunden auf http://home.snafu.de/tilman: "Ich distanziere mich ausdrücklich von allen links zum Landgericht Hamburg."
Witziger PodCast von Martin Bahr: Der Disclaimer - 10 Jahre unausrottbarer Schwachsinn
Umfangreiche Liste von Seiten zum Thema Disclaimer: http://www.knetfeder.de/recht/linkurteil/verweise.html