Hier können Verbesserungsvorschläge für die Internetpräsenz http://www.juristischebegriffe.de (siehe JuristischeBegriffeDe) angebracht werden, um solche bei der Weiterentwicklung des Projektes mit zu berücksichtigen. Bitte tut Euch keinen Zwang an, und helft mit! Beachtet bitte, dass es auch eine Seite für ../BekannteBugs gibt!
ToDo-List
"Neues"-Seite
- automatische Newsfeedfunktion(en)
- Trennung nach Rubriken (auf der "Neues"-Seite evtl. in Spalten?):
- (projekt)technische Neuerungen bzw. Änderungen
- inhaltliche Neuzugänge bzw. Änderungen
- (evtl.) redaktionelle Beiträge
Definitionslisten
- neue Listen:
- Definitionen mit bzw. ohne MP3-Hördefinition
- Definitionen ohne zugeordnete Haupt- bzw. Teilrechtsgebietskategorien
- Rechtsgebiets-Menuepunkte mit in Klammern angegebenen Inhaltsanzahlen
- Listenpunkte durchnummerieren
- Anfangsbuchstaben-Schnellzugriffsmenü
- automatische Generierung und Aktualisierung von nach Hauptrechtsgebieten (Zivil-, Straf- und Ö-Recht) getrennten Podcastfeeds
Definitionstexte
- Klick auf Rechtsgebietskategorie führt - je nach Ausgangslage - zu deren Hinzufügung oder Entfernung aus dem jeweiligen Definitionstext
in Definitionstexten verlinkte andere JuraWiki-Seiten sollten auf Klick oder Mouseover entweder innerhalb des jeweiligen Definitionstextes auf- und zuklappen (wie bisher schon im JuraTrainer) oder in einem aufpoppenden Fensterchen eingeblendet werden
Definitionen von JJT-Karteikarten ins JuristischeDefinition-Projekt im JuraWiki übertragen
in JuraWiki-Definitionstexten enthaltene alte Rechtsgebietskategorien auf die neuen abändern
alte Kategorien anschließend sowohl im JuraWiki als auch bei [http://www.JuristischeBegriffe.de JuristischeBegriffe.de] entfernen
PDF-Ausgabe-Funktion zum Ausdrucken der Seiten als Karteikarten (hier kann auf die im JuraTrainer bereits geleisteten Vorarbeiten zurückgegriffen werden)
Zukunftsplanungen
Ich mach mal selbst den Anfang mit eigenen Ideen, die ich - soweit keine besseren Vorschläge kommen - in dieser Form noch irgendwann zu verwirklichen beabsichtige (EnricoKrüger):
Ziele und Visionen
inhaltlicher Nachbau des gesamten JuraTrainer-Bestandes (durch Verschmelzung von JJT-Lernprogramm und JJT-Karteikarten) in komplett editierbarer Form
- erfolgversprechende neue Funktionen sollen neben den bisher bewährten jeweils für sämtliche Inhaltsseiten einheitlich bereitgestellt werden, um breite Akzeptanz bei einer aktiv lernenden und mitgestaltenden Benutzer-Community zu schaffen:
Anzeige des jeweiligen Textes innerhalb der JuristischeBegriffe-Umgebung
Anzeige der jeweils zugehörigen JuraWiki-Seite
Editieren der jeweils zugehörigen JuraWiki-Seite
- MP3-Datei-Download
- MP3-Datei-Upload
- PDF-Karteikarten-Ausgabe
schrittweise Umgestaltung des JuraTrainers in eine redaktionell betreute Oberfläche, die - wie ein Lehrbuch - einen roten Faden durch die dann im JuraWiki gehosteten und dort durch jedermann editierbaren Inhalte bereitstellen könnte; alternativ (und wahrscheinlich noch besser) könnten JuristischeBegriffe und JuraTrainer aber auch komplett miteinander verschmolzen und dann unter einem einzigen Auftritt präsentiert werden
Umsetzung
Inhaltliches
Übernahme weiterer JuraTrainer-Seiten - zuerst ins JuraWiki, und von da aus nach [http://www.juristischebegriffe.de JuristischeBegriffe.de]
Vereinigung und Harmonisierung der Inhalte aus beiden JuraTrainer-Projektteilen durch:
- Hinzufügung von Querverweisen
- Beseitigung inhaltlicher Überschneidungen
- Kategorisierung der Inhalte nach folgenden Rubriken:
Definition (JJT-Lernprogramm
/ JJT-Karteikarten
)
Latein
- Schema (Status: Idee)
- Fall (Status: Idee)
- Detail (Status: Idee)
Technisches
- Einführung eines Benutzerverwaltungssystems (angemeldeten Benutzern stehen dadurch personalisierte Dienste zur Verfügung)
OffeneFrage: Möglicherweise kann hierfür auch direkt auf ein bereits vor längerer Zeit für den JuraTrainer entwickeltes, bis heute allerdings leider noch nicht öffentliches System zurückgegriffen werden, so dass sich die Nutzer nicht für beide Systeme eigenständige Kennungen zulegen müssen.
- Folgende Funktionen sind denkbar:
Nutzergruppen: Bei Statusangabe als (Laie, Interessent, FH-Student,) Hochschul-Student, Referendar könnten Navigationsmenues, Funktionen und Inhalte auf entsprechend gruppenspezifische Bedürfnisse angepasst werden (s.u., "Didaktisches").
- Damit niemandem etwas verloren geht, sollten daneben natürlich dennoch für jeden Benutzer Möglichkeiten bestehen, auch auf die für ihn zunächst ausgefilterten Informationen zugreifen zu können.
Schaffung eines virtuellen "Karteikastens": Jeder Benutzer kann selbst bestimmen, welche Seiten er in einer eigenen Liste (dem "Karteikasten") zusammenstellen will (auch hierfür war für den JuraTrainer bereits eine vergleichbare, bis heute nicht öffentliche Funktion geschaffen worden, die wohl allerdings vollständig neu programmiert werden müsste)
Wiederholungsfunktion: Soweit gewünscht könnten die im Karteikasten gesammelten Seiten während der Arbeit in einem bestimmten (evtl. benutzerdefinierbaren; s.u., "Didaktisches") Rhythmus selbständig vom System zur Wiederholung angezeigt werden.
Didaktisches
Lernen in Zusammenhängen: Herkömmliche Lehrbücher haben u.a. einen entscheidenden Nachteil, der v.a. dem Umstand geschuldet ist, dass sie bewusst jeweils nur ein (meist eng abgestecktes Teil-)Rechtsgebiet beleuchten: Sie verzichten weitgehend auf die Vermittlung von Zusammenhängen und Verknüpfungen zu anderen (Teil-)Rechtsgebieten. Didaktisch eingesetzte Hinweise auf allenfalls "vergleichbar" oder "parallel" gestaltete Rechtssituationen sucht man zumindest in Lehrbüchern gestandener Professoren sogar völlig vergeblich. Die sog. "Rechtseinheit" ist aber nicht nur ein gern gebrauchtes Totschlagsargument zur Lösung so mancher Theorienstreitigkeit, sondern gerade auch für das juristische Verstehen und Begreifen von bisher völlig unterschätztem Wert! Das wird zwar früher oder später jedem (wenn auch möglicherweise eher unterbewusst) klar, der anfängt, sich selber die ersten Eselsbrücken zwischen vermeintlich völlig unterschiedlichen Rechtsmaterien zu bauen. Aber gerade weil es diese Aha-Effekte sind, die das Lernen so effektiv machen, wäre es m.E. eine Schande, sie in einem Community-Projekt, in dem jeder seine eigenen Erfahrungen mit einbringen kann, nicht zu nutzen. Deshalb sollten in diesem Projekt die Wissensbausteine künftig jeweils auf geeignete Weise entweder in rechtsvergleichenden Einheiten (wie derzeit z.T. bereits auf den Definitionsseiten realisiert) oder in miteinander verknüpfbaren "Häppchen" (inkl. der jeweils auf sie verlinkenden Seiten) zusammengetragen werden, wodurch sie sich auf vielfältige Weise - stets mit den passenden Querverweisen versehen - direkt in anderen Texten einbinden lassen.
So kann für jede einzelne Facette eines Themas eine eigene Seite angelegt werden - die Hemmschwelle, mal eben ein paar Zeilen über ein Problem beizutragen, über das man sich soeben noch selbst den Kopf zerbrochen hat, dürfte dadurch drastisch sinken. Niemand muss sich verpflichtet fühlen, einen komplett druckreifen Aufsatz abzuliefern; erst durch die Fülle von Fragmenten entsteht ein Ganzes. Denn dadurch, dass jede einzelne Seite (wie schon jetzt die Definitionen) mit einer Auswahl von vorher festgelegten (Teil-)Rechtsgebietskategorien getaggt werden kann und soll, geht keine einzige Information verloren. Will schließlich irgendjemand beispielsweise ein komplettes Skript zum Zwangsvollstreckungsrecht zusammenstellen, dann lässt er sich einfach alle zu dieser Kategorie bereits existierenden Seiten auflisten, und schreibt nur noch den "Überbau", der diese Seiten in didaktisch geordneter Reihenfolge - möglicherweise ergänzt um Seiten aus anderen Kategorien, wie z.B. dem Zivilprozess- und/ oder dem Verwaltungsvollstreckungsrecht - in einem einzigen Dokument zusammenstellt. Dabei kann er eigene inhaltliche Ergänzungen - soweit sinnvoll - wiederum auf Einzelseiten von handlichem Informationsumfang auslagern, und hierdurch auch diese zusätzlich im Gesamtprojekt nutzbar machen. Um sicher zu gehen, dass ein solches Skript nicht später durch Veränderungen an den in ihm enthaltenen Einzelseiten völlig sinnentstellt, wird er diese im JuraWiki abonnieren und bei Bedarf entsprechend reagieren können.
zur Wiederholungsfunktion (s.o., "Technisches"): Von Lernpsychologen wird für ein nachhaltiges Lernen mitunter folgender Rhythmus empfohlen: Auf eine Stunde intensiven Lernens soll zunächst eine 10minütige Pause zur Verankerung und Verknüpfung des neu hinzugewonnenen Wissens und direkt im Anschluss daran die erste Wiederholung der wesentlichen Inhalte der vorangegangenen Lektion folgen. Hiernach sollen weitere Wiederholungen nach einem Tag, einer Woche, einem Monat sowie nach sechs Monaten erfolgen. Danach sei das Wissen dauerhaft im Gedächtnis abgespeichert. Dementsprechend würde sich wohl also empfehlen, den Benutzer nicht nur auf die Einhaltung des Wiederholungsrhythmus', sondern auch der notwendigen Pausen (ohne die dem Rhythmus ja schon die Grundlage fehlen würde) hinzuweisen. Im Grunde also genau das, was jeder von seinem Repetitor erwartet: dass man beim Lernen von diesem an die Hand genommen wird. Nur sollte das durch eine programmierte Lernumgebung doch noch viel zuverlässiger zu realisieren sein ...
KategorieJuristischeBegriffe KategorieJuristischeDefinition KategorieJuristenLatein