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Unterschiede zwischen den Revisionen 46 und 47
Revision 46 vom 2003-11-11 17:05:17
Größe: 1805
Kommentar:
Revision 47 vom 2003-11-11 18:13:36
Größe: 1807
Kommentar:
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Nein, die Punkte in den Klausuren braucht man um jeweils ins nächste Studienjahr versetzt zu werden, dafür reichen die 50 Punkte aus, egal wie. Zulassungsvorraussetzung zum Examen sind die großen Scheine im Strafrecht, Zivilrecht und öffentlichen Recht,
Bescheinigung über die abgeleisteten praktschen Studienzeiten, und wahrscheinlich Bescheinigung über den Fremdsprachenkurs. Die Klausuren spielen also keine Rolle mehr im Examen.
Nein, die Punkte in den Klausuren braucht man um jeweils ins nächste Studienjahr versetzt zu werden, dafür reichen die 50 Punkte aus, egal wie. Zulassungsvoraussetzung zum Examen sind die großen Scheine im Strafrecht, Zivilrecht und öffentlichen Recht,
Bescheinigung über die abgeleisteten praktischen Studienzeiten, und wahrscheinlich Bescheinigung über den Fremdsprachenkurs. Die Klausuren spielen also keine Rolle mehr im Examen.
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Allerdings können die Fächer teilweise bei Uniwechsel gebraucht werden. So wird z.B. "Jur. Denken und Arbeiten" bei vielen Unis als Grundlagenschein anerkannt, den es an anderen Unis gibt. Durch eine bestande Klausur hier, erpart man sich diesen. Allerdings können die Fächer teilweise bei Uniwechsel gebraucht werden. So wird z.B. "Jur. Denken und Arbeiten" bei vielen Unis als Grundlagenschein anerkannt, den es an anderen Unis gibt. Durch eine bestandene Klausur hier, erpart man sich diesen.

Semesterbeginn ist auch die Zeit der guten und gut gemeinten Tipps für die ErstSemester. JuraWiki ist da anders, denn hier bekommen die ErstSemester nicht nur Tipps, sondern können auch selbst welche geben.

  • Wichtige Anlaufstelle für alle möglichen Fragen rund ums JuraStudium ist die JuraFachschaft.

  • Bei der JuraFakultät gibt es in der Regel auch einige Informationen für Studienanfänger.

  • Wichtig ist auch, dass ihr Kontakt zu den höheren Semestern sucht! Das ist wirklich nicht so schwer, wie man am Anfang denkt! Einfach ansprechen und mit Fragen löchern - die waren alle mal im ersten Semester und helfen meist sehr gern. :)

An der [http://www.uni-saarland.de/ Universität des Saarlandes] haben die ErstSemesterSb eigene ProjektHomepages angelegt. Mehr dazu unter VorlesungImJuraWiki.

Frage: Was passiert eigentlich, wenn man eine Vorlesung, z.B. jur.Denken und Arbeiten, nicht besteht, aber am Ende des Studienjahres trotzdem 50 +x Punkte hat? Hat das nichtbestandene Fach irgendwelche Auswirkungen auf die Zulassung zum Staatsexamen?

Nein, die Punkte in den Klausuren braucht man um jeweils ins nächste Studienjahr versetzt zu werden, dafür reichen die 50 Punkte aus, egal wie. Zulassungsvoraussetzung zum Examen sind die großen Scheine im Strafrecht, Zivilrecht und öffentlichen Recht, Bescheinigung über die abgeleisteten praktischen Studienzeiten, und wahrscheinlich Bescheinigung über den Fremdsprachenkurs. Die Klausuren spielen also keine Rolle mehr im Examen.

Allerdings können die Fächer teilweise bei Uniwechsel gebraucht werden. So wird z.B. "Jur. Denken und Arbeiten" bei vielen Unis als Grundlagenschein anerkannt, den es an anderen Unis gibt. Durch eine bestandene Klausur hier, erpart man sich diesen.


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