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Unterschiede zwischen den Revisionen 1 und 2
Revision 1 vom 2005-11-05 14:37:10
Größe: 638
Kommentar:
Revision 2 vom 2008-01-20 19:58:21
Größe: 644
Autor: anonym
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Gift

Im Sinne des § 224 I Nr. 1 StGB

  • Gift ist jede organische oder anorganische Substanz, die unter bestimmten Bedingungen chemisch oder chemisch-physikalisch geeignet ist, die Gesundheit zu schädigen.


Als HörDefinition vorhanden

  • http://www.jurawiki.de/JuristischeDefinition?action=AttachFile&do=get&target=definition.gif


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KategorieJuristischeBegriffe KategorieJuristischeDefinition KategorieAudioWerkstatt KategorieHörDefinition KategorieStrafRecht

DefinitionGift (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:58:21 durch anonym)