Das Projekt “JuraWiki” wurde archiviert. Es ist weiterhin online, jedoch nicht mehr aktiv. Man kann also keine Seiten mehr bearbeiten und sich nicht mehr einloggen (außer man ist Mitglied der TrustedEditorGroup) oder sich neu registrieren. Alle Informationen, die Sie hier finden, sind also potenziell veraltet.

Das Wappenrecht regelt die Befugnis, Wappen als Hoheitszeichen zu führen.

Niemand würde derzeit auf die Idee kommen, hier eine Wappenabbildung einer deutschen Stadt einzustellen, außer vielleicht das Wappen von Saarheim ;)

Aber für die Wikipedia ist es wichtig zu wissen, inwieweit kommunale Wappen (in nicht urheberrechtlich geschützter Gestaltung) in der Wikipedia genehmigungsfrei abgebildet werden dürfen.

OffeneFrage Sind entsprechende Genehmigungsvorbehalte in kommunalen Satzungen gültig? Mehr dazu unter: Wikipedia_Diskussion:Wappen

WappenRecht (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:57:15 durch anonym)