Prof. Dr. Christoph Gröpl

Allgemeines Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht (SS 2005)

Universität des Saarlandes

4. Semester

Di 8.30 - 10, Do 8.30 - 10, Saal 111 (G. 16)

8 LP/7 CP

Allgemeines Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht

Materialien

Siehe Vorlesungsseite.

Zur Veranstaltung

Benjamin Brause

Benjamin Brause ist der Held unseres VwR-Standardbeispiels.

hat er schon etwas gesagt, was für die klausur wichtig ist und was weniger ?

Brauch ich für die Klausur sowohl das saarländische VwVfG als auch das VwVfG?

gute Frage! wäre dafür, dass, falls in der Klausur $$ des SVwVfG gebraucht werden, die sich nicht mit dem BVwVfG decken, diese unter der Klausur abgedruckt werden - nur im Hinblick darauf, dass die neue Auflage des Nomos-Verlags immer noch nicht erschienen ist :-(

Oder du druckst dir das SVwVfG einfach selbst aus??

Oh Mann: http://www.justiz-soziales.saarland.de/justiz/679.htm sollte man eigentlich wissen.

Mit was für einer Ausgabe arbeitet ihr denn im Moment? Mit der alten oder mit gar keiner, weil ihr auf die neue Auflage wartet?

Wäre wirklich gut wenn Abweichungen zwischen SVwVfG und VwVfG abgedruckt wären oder (was eigentlich noch besser wäre) ein Bundesbehörde handeln würde... Vielleich sollte man sich mal mit dem Lehrstuhl kurzschließen um so etwas anzuregen. Man bekommt ja die saarländischen Gesetze einfach nicht...

Kommt der ÖR Vertrag auch in der Klausur dran, oder wurde das von Prof. Gröper schon ausgeschlossen

Wurde nicht ausgeschlossen!

Kommt in der Klausur eigentlich ein Fall oder kommen verschiedene Fälle oder gar Fragen dran? Hauptthema wird wohl der Va sein, oder?

Hallo! Wie kommt Ihr den mit der Begründetheitsprüfung zu recht?- Ich finde sie schon etwas verwirrent....

Zulässigkeitsprüfung kommt doch nicht, oder? Ist doch eher Verwaltungsprozeßrecht! Auf der Seite steht es kommt nur ein Begründetheitsteil.Das wird hoffentlich zu schaffen sein!

Meint ihr, es kommt sowas wie ör Vertrag oder Staatshaftungsrecht dran?

Letztes Jahr war VA das Hauptthema, Zulässigkeit mußte in der Klausur nicht geprüft werden. Keine Ahnung, wie es dieses Jahr sein wird, hat er denn noch nichts dazu gesagt?

zulässigkeit kommt nicht dran. das hat er glaub ich gleich am anfang schon gesagt. wie sieht es denn mit prozessrecht aus? weiß da jemand was? Verwprozeßrecht haben wir nächstes Semster, das wird wohl kaum dran kommen. VA ist Hauptthema Öff-rechtl Vertrag usw und Staatshaftung (sein lieblingsthema) würden aber nicht ausgeschlossen. Lernen würd ich mal beides. Kann ja sein das eine Frage kommt: Prüfen sie ob es sich um einen VA oder eine andere Handlungsform handelt. Viel Spaß noch in der letzten Woche vor den Klausuren (DC)

Hat Prof. Gröpl denn gesagt, dass wir auch die Druckversion des SVwVfG benutzen dürfen?? Ich würde ungern in einer Klausur von irgendsoeinem Aufpasser die Gesetzestexte weggenommen bekommen und wegen Betrugsversuchs die Klausur genullt bekommen.

Wenn es nur ein Gesetzestext ist (keine Anmerkungen...) wird dir niemand 0 Punkte geben. Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass die "Aufpasser" (wie du sie nennst) mal genauer hinschauen werden, wenn jemand mit irgendwelchen Blättern rumfuchtelt. Sind ja nicht unbedingt als Gesetze zu erkennen (von weitem).

Ich hab in der Öff-recht Übung auch teilweise Blätter benutzt, da hat niemand was gesagt. Find aber nicht, dass es nötig ist das SVwVfG auszudrucken (ziemlich viel!!!). Es gibt für uns nur einen relevanten Unterschied: Die Behörde wird im SVwVfG in § 1 II definiert und im BVwVfG in § 1 IV. Sonst sind alle wichtigen Paragraphen gleich. Denkt einfach nur daran ein S davor zu setzen und ihr könnt euch sicher sein, das es richtig ist. Ausserdem denk ich das Gröpl uns unterschiede im Gesetz auf dem Aufgabenblatt anmerken wird. Er kennt das Dilemma und ist kein rießen Ar...

Hinweis: In der Sulb gibts noch Freymann Ausgaben von 2002 und älter. Besser als nichts sind die allemal für die die sich unbedingt absichern wollen. (DC)

Also Zulässigkeit kommt nicht dran? Hat der Prof sonst irgendwelche Tipps gegeben? Ich denke ja dass ne ANfechtungsklage oder so dran kommt. Was denkt ihr? Du warst wohl nicht so haufig in ner Vorlesung oder?

Er hat keine Tipps mehr gegeben ausser das er wohlwollend korrigieren wird weil er das Semester sehr gut fand.

und was meint ihr denn jetzt,was kommen könnte???

Stimmt es, dass Zulässigkeit nicht geprüft werden muss? Kommen nur Fälle oder auch sonstige Fragen? Ich denke ja, dass ein Fall zur Anfechtungsklage kommen wird oder was denkt ihr? Gruß Steffi

Kann genau so gut eine andere Klageart dran kommen (zumindest solche die einen VA voraussetzen. Aber wir prüfen nur!!! Begründetheit!

Kommt auch Staatshaftungsrecht usw.oder nur eine Klage im Bezug auf nen Verwaltungsakt dran?

Es kann auch Staatshaftungsrecht drankommen!

Kommen auch allgemeine Leistungsklagen oder nur Klagen im Bezug auf nen Va dran? Hat der Prof. welche von den Saarheimer-Fällen empfohlen bzw. welche haben wir durchgenommen?

Aha und lernen tust du schon selbst oder was?!?

Fragen zur Klausur

Ich würde eher darauf tippen, dass eine Konstellation derart drankommt: Behörde erlässt VA, Behörde hebt VA auf und der Adressat erhebt Anfechtungsklage gegen Aufhebungsbescheid, wird ne schöne Inzidentprüfung :-) Amtshaftungsrecht halte ich eher für unwahrscheinlich, hat er ja bloß 2 Stunden gemacht und fast die Hälfte der Zeit VA!!! Einfach mal so denken :-)

muss dir recht geben...denke mal, dass eine anfechtungsklage im sinne einer rücknahme des va drannkommt...da klagt dann eine betroffene person...und dann der ganze kram zu §§48,49.....und dann halt schwerpunkt beim ermessen !!! dieses thema bietet sich eigtnlich am besten zu einer reinen begründetheitsprüfung an !!! oder gibt es noch andere themen ????

Was bitte ist eine Anfechtungsklage im Sinne einer Rücknahme?

Eine Anfechtungsklage ist aber doch nur bei einem rechtswidrig belastenden VA möglich, oder? Insofern wäre das auch mehr oder weniger witzlos, denn eine Rücknahme eines rw begünstigenden VAs ist doch wesentlich "interessanter" - wenigstens auch Sicht eines Aufgabenstellers :-) Was auch noch möglich wäre ist, dass eine Behörde einen VA erlässt, ihn wieder aufhebt und dann die Frage lautet ob diese Aufhebung rechtmäßig war.

Wir haben doch im Tutorium beim Fall 2 (Subventioniert oder nicht ?) zuerst die zulässigkeit der KLage geprüft. Müssen wir diese in der Klausur nicht prüfen und sofort in die Begründetheitsprüfung einsteigen???Bitte um Auklärung !!! Dann müsste doch im Sachverhalt so etwas wie " Herr X erhob eine zulässige Klage. Prüfen sie, ob diese auch begründet ist."

Ja, es kommt nur die Begründetheit dran. Sonst wäre die KLausur ja auch viel zu lang. Zulässigkeit ist ja eh nur NOrmen abklappern..... Denke auch, dass § 48,49 drankommen....

welche saarheimer fälle hat den unser proff uns empfohlen mal reinzuschauen???? kurze auflistung bitte?danke!!!

Vielleicht kommt ja auch eine Rücknahme aufgrund einer Spezialnorm. Dann ist nichts mit §48/49 ;-)

Glaub ich jetzt eher nicht, ist wohl eher was für das Staatsexamen, außerdem möchte ich dann mal wissen warum wir stundenlang §§ 48,49 durchgekaut haben :-)

mal ne ganz dumme Frage, stellt die Aufhebung eines Va auch einen Va da? Außerdem könnte mir bitte jemand sagen welche Fälle wir durchgenommen haben bzw. welche Saarheimer Fälle uns der Prof besonders ans Herz gelegt hat?

Natürlich stellt die Aufhebung eines VAes selbst wieder einen VA dar

Gröpl hat keine Saarheimer Fälle empfohlen (er ist ja auch keiner der Urväter von Saarheim). Wenn jemand aber welche machen will würd ICH (ohne gewähr) folgende empfehlen: Ihr Kinderlein kaufet, Mittelstandsförderung, Dissonanzen und vielleicht Märchenstunde. Das sind so die einzigen in denen die Hauptprobleme auf VerwR AT liegen. (DC)

idR schon! Saarheimer Fälle halte ich nicht für besonders geeigent (zu schwer). (BF)

Kommen auch allgemeine Leistungsklagen fortsetzungsfeststellungsklagen usw dran?

Hab ich was extrem falsch verstanden, oder sind die Prüfungsaufbauten so gut wie immer gleich? Also ob ich jetzt ne Anfechtungsklage oder ne Rücknahme aus 48/49 hab, der Prüfungsaufbau (Ermächtigungsgrdl., form., mat.)

Die Rücknahme nach 48/49 prüfst du im Rahmen einer Anfechtungsklage! Wenn nämlich die Rücknahme rechtswidrig ist, kann diese angefochten werden und die Klage ist zulässig (was nicht zu prüfen ist)und eben begründet. Bei einer Verpflichtungsklage wird hingegen auf den Erlass eines Verwaltungsakts hin geklagt, hier sind die 48,49 nicht einschlägig, genausowenig wie bei Feststellungsklage und allgemeiner Leistungsklage. Deshalb wird wohl wie in den vergangenen Jahren (2003 Engel oder Bengel und der schon angesprochene Fall von 2004) hoffentlich sowas drankommen, zudem ja das Hauptaugenmerk in der Vorlesung darauf lag und auch in sämtlichen Fallbüchern Fälle dieser Art aufgelistet sind. Die Inzidentprüfung gilt nunmal als besonders beliebt und klausurpraktisch. Dass wir mit Staatshaftung überrascht werden, hoffe ich nicht. Zudem ich in keiner meiner Unterlagen brauchbare Fälle hierzu finde? Wenn jemand von euch dazu was brauchbares hat, möge er doch bitte ne Quelle angeben. Danke!

Hi!Kann mir jemand sagen ob in der Begründung der Aufhebung auch die Ermessensgründe drinstehen müssen? -> Die Ermächtigungsgrundlage der Aufhebung ist entweder 48 (rw) oder 49 (rm), die RechtsFOLGE dieser Normen sind "kann" also Ermessen, demnach muss das Ermessen geprüft werden.

Gesetze?

Welche Gesetze sollte man denn morgen mitbringen? Muss man den Schönfelder dabei haben (wegen Straßenverkehrsgesetz und so)? Oder reichen VwVfG und VwGO (und ggf. GG und BGB)? (SVwVfG und VwVfG sind doch weitestgehend gleich, oder?) Danke. :-)

Ich denke, es reicht, wenn du das ganz normale Gesetz dabei hast, sprich das gelbe GG oder die vom Beck Verlag. Die Normen, die du nicht kennst, werden abgedruckt.

Nehmt ihr auch ein BGB mit? Wenn öffentlich-rechtlicher Vertrag drankommt bräuchte man das ja, oder?

Bei ÖR Vertrag braucht man BGB? Soweit ich weiß, brauchst du das nur beim Amtshaftungsanspruch (§839 BGB i.V.m. Art.34 GG). Der ÖR Vertrag ist doch in §54 ff. VwVfG geregelt

aber da wird doch viel Bezug zum BGB genommen. Muß man ja auch prüfen wie ein Vertrag, so mit anspruch entstanden, erloschen etc., da ist bezug auf BGB ja nicht völlig abwegig, oder? ..... Weiß ja nicht, hab nur in den Falllösungen vom Tutorium und den Folien vom Prof. viel Bezug zum BGB gesehen und wollte wissen ob ihr dann ein BGB mitnehmt, oder nicht.

Ahso, stimmt schon. Weiß nicht, ob ich ein BGB mitnehmen soll. Sowas hätte Prof. Gröpel doch sagen müssen, oder? Ich spekuliere auf §48/49

habe bisher noch nichts gelernt (o: wird morgen bestimmt lustig !!!!

Leute, jetzt mal ganz ruhig. Ihr nehmt das VwVfG und wer´s hat das SVwVfG mit. Ihr braucht Euch das Ding nicht auszudrucken, laut Prof. Gröpl ist es ausreichend, wenn Ihr das VwVfG habt und ggf. das S davor schreibt. Das BGB würd ich natürlich mitnehmen, weil es sein kann, daß Prof. Gröpl einen Fall zum Amtshaftungsanspruch bringt. Ist zugegebener Maßen nicht das Wahrscheinlichste, aber eben auch nicht auszuschließen. Die Profs schreiben doch unter die KLausur immer die zulässigen Hilfsmittel. Wenn da morgen das BGB nicht dabei ist, könnt Ihr sicher sein, das der AHAnspr. nicht Thema der Klausur ist. Falls Ihr noch nen Fall machen wollt zu dem Thema kann ich "most wanted terrorists" von Saarheim empfehlen. Da ist zwar keine Lösung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG dabei, wenn man den streng nach Gröpls Schema löst, kann man ja aber so viel nicht falsch machen.

Kann mir bitte jemand mit dem Prüfungsaufbau weiterhelfen, da ich mehrere Lehrbücher und Skripte habe und in jedem ist die Begründetheitsprüfung anders aufgebaut. Wäre echt nett, wenn jamand den Prüfungsaufbau einer Anfechtungsklage und den einer Anfechtungsklage in Bezug auf 48/49 darstellen könnte. Schonmal vielen Dank.

Folie AVR 28/7. Das wirst du wohl noch selbst finden.

Ja denke das bekomme ich hin.Hat jemand von euch ne Altklausur von Gröpl? Muss ich bei Anfechtung des 48/49 immer die Rechtsmäßigkeit des AusgangsVa prüfen oder nur wenn dieses unklar ist? Hat jemand eine aalte Klausur vom Prof?

Immer prüfen. Macht nur Sinn eine Klausur zu stellen, bei der gerade nicht alles "klar" ist.


Meinungen zur Klausur

Supi, was für eine Klausur, werde vermutlich 0 Punkte haben, da ich fest davon ausging, daß sowas wie Anfechtungsklage etc. und VA dran kommt. Öffentl.-rechtliche Verträge hingegen hatte ich mir leider nicht angesehen, eben deswegen und somit wars für mich ein großer Reinfall, okay, war ich am Ende selber schuld, aber hätte mir so oder so einen ganz normalen "Klagefall" gewünscht, statt Verträge über Baurecht. :P

Soviel zum Thema §§48,49....... Frage mich echt, für was wir Stunden lang den VA durchgekaut haben.....Naja, aber es war ja noch irgendwie hinzubekommen,oder? Die Zusatzfrage fand ich etwas seltsam

Super. Warum gabs überhaupt die Tutorien? Warum wurde 90% der Vorlesung VA in allen Variationen durchgekaut, und dann kommt ein Thema, was ca. 2 Stunden behandelt wurde? Da gabs wohl von oben die Weisung, möglichst viele aus dem Semester rauszukicken.

--> was denn für viele sicherheitsmaßnahmen bei chiusi und ranieri ??? habe ich da etwa wichtige infos nicht mitbekommen ??? habe nur gehört, dass wir bei chiusi nur lose blätter und keine blöcke benutzen dürfen ???? würde mich mal bitte jemand aufklären ????

--> ja, du musst die blätter ausm block herausreißen......also das bei ranieri mit dem ausweiß finde ich garnicht mal so schlecht, da ich heute wieder viele neue gesichter kennengelernt habe, die wohl sehr wahrscheinlich für freunde die klausuren schreiben !!! bin ich mir 100% sicher !!!

meine hoffnung ist ja (es ist zwar fies aber die einzige hoffung die jeder hat, der irgendetwas gechribenhat), dass ich genug geschrieben habe und andere so wenig dass der korrekturmaßstab dermaßen runtergeht, dass ich noch ne 04 bekomme.

jaaaaaaaaaaaaa.......90 minuten dumm im saal gesessen und löcher in die luft gestarrt !!! als ich die fragestellung und das wort öff-recht -vertrag gesehen habe, habe ich genau gewusst, dass heute nichts zu holen ist.....obwohl ich meiner meinung auf die haupthemen §48,49....widerruf und rücknahme eines va bestens vorbereitet war !!! klar, ist man an ende selbst daran schuld, aber wenn man sich den verlauf der vorlesung in diesem semester mal anschaut, dann wurde eigentlich zu mindestens 80% nur va's durchgekaut !!! und wenn man sich dann zumindest die klausuren der letzten 2 jahre ansieht und vergleicht, dann kamm eigentlich immer so ein fall drann bzw. ein 0-8-15-fall....klar sollte es kein maßstab sein, daran zu glauben, dass bei uns auch so ein fall oder ähnlicher fall drannkommen würde, nur weil es die letzten 2 jahre auch so war.....aber seit ich hier mit 600 leuten angefangen habe, glaube ich, dass wir in jedem semester "spezialklausuren" bekommen.....das fing ja schon beim rüssmann damals mit der hinterlegungsklausur an und bestätigt sich auch heute mit der öff-recht-vertrag-klausur !!! so langsam macht das keinen spaß mehr....dann sollen die halt die vorlesung und deren inhalten auf die klausurrelevanten themen besser ausgleichen und nicht ein halbes jahr va durchkauen und eine woche ö-r-vertrag !!! kotzt mich echt voll an !!! ich habe mein blatt nicht abgegeben........naja....vielleicht lief es ja bei euch besser....wünsche es euch !!! nur im hinblick auf die nächsten 2 großen klausuren war wohl diese hier noch am ehesten zu bestehen !!! deswegen kann ich wohl, trotz einigermaßen guter ausgangslage....zurück ins 3. semester !!!

-> in dem jahr kannst du dann die einfachsten deutschen wörter nochmal lernen...! -> meine güte....schade dass du anonym bist, sonst würde ich dir liebend gerne für dieses dumme kommentar die fresse polieren !!! bist wohl mister rechtschreibreform was ???

Jetzt wartet doch ersteinmal ab. Wenn ihr alles durchgeprüft habt, kann doch eigentlich gar nicht so viel schief gehen. ZUmal es doch kaum "große" Probleme gab, oder? Keine Panik, wir werden sehen.

Die Klausur an sich war nicht besonders schwer. Allerdings lag es doch sehr fern, dass öffentlich rechtlicher Vertrag rankommt. Daher haben ich und die Mehrzahl der Leute dies natürlich nicht vorbereitet. Ich hätte ehrlich gesagt die Prüfung eines solchen Nebenthemas auch nicht von Prof. Gröpl - den ich sehr schätze - erwartet. Es bleibt nur zu hoffen, dass dem höheren Schwierigkeitsgrad (verglichen mit den Vorgängerklausuren)entsprechend wohlwollend und fair korrigiert wird. Davon gehe ich jetzt aber mal aus. Gruß BobaFett

Also ich komme mir irgendwie verarscht vor

Jetzt wartet doch ersteinmal ab. Wenn man alles durchgeprüft habt, kann doch eigentlich gar nicht so viel schief gehen. ZUmal es doch kaum "große" Probleme gab, oder? Keine Panik, wir werden sehen.

KategorieViertSemesterSb

Hey, weiß eigentlich jemand wann die Nachklausuren sind? Habe zwar 36 Punkte nur frage ich mich mittlerweile, ob es so geschickt ist meinen Urlaub ohne Rücksicht auf den Termin buchen soll. Wenn die anderen Klausuren entsprechend lustig werden... ;-) Gruß BF

genau:-) kann mir eigentlich jemand sagen ob man sich für die nachklausuren extra anmelden muss und ab wann und wo die termine aushängen bzw im internet stehen?

Verarscht ist gut!Hab auch nur noch so in etwas die Prüfungspunkte gewusst... Hoffe, das reicht noch?!

Im Prinzip war die Klausr ja nicht schwer, aber niemand (ich auch nicht) hat sich wirklich auf sowas vorbereitet, wodurch sie dann wohl doch schwer wurde! Ich hab mir einfach nur schön was zusammengetextet, aber das es reicht glaub ich nicht! Mir kam die Klausur im allgemeinen recht kurz vor und ohne großartig spezielle Probleme! Wer sich auch auf öff.-rechtl. Vertrag vorbereitet hat, für den war das dann wohl en Klacks. Hatte aufgrund der Klausuren in den letzten Semestern, das Gefühl da mehr schreiben zu müssen. Aber so argviel war da nicht zu holen! Naja ändern können wir es nun auch nicht mehr! Also wir werden sehen was bei rauskommt! Hoffen wir mal, das uns nicht alle Profs so überraschen wie Gröpl!

Mal davon abgesehen, daß ÖR Vertrage so gut wie nicht behandelt wurde, hab ich bisher 3 verschiedene Aufbauten zu dem Thema gesehen. Ich hab eigentlich ausschließlich am Gesetz gearbeitet, mal gespannt ob ich überhaupt 0 Punkte schaffe :D

hab auch keine Ahnung was ich jetzt machen soll.im Selbstmitleid versinken hört sich doch gut an...

Kennt jemand den, der direkt am Anfang von Prof. Gröpel rausgefischt wurde? Was hatte der denn 'verbrochen'?

Ich glaube fast niemand hat allen ernstes damit gerechnet, dass Prof. Gröpl einen ör Vertrag dranbringt. Ich habe einfach die Tatbestandsmerkmale abgeklappert und naja ich hoffe einfach, dass es irgendwie reicht, auch wenn ich ehrlich gesagt nicht daran glaube. Hätte so eine Überraschung auch eher anderen Profs zugetraut, aber nicht Prof. Gröpl.

Weiß auch nicht was das sollte! Ich hab mich auch auf §§ 48,49 vorbereitet. Ok, man könnte mir jetzt vorwerfen, dass ich mich dann zu einseitig vorbereitet habe und ich alle Gebiete abdecken muss. Aber wer kann das schon. Ist ja schon fast ein Lotteriespiel. Ich glaube kaum, dass viele meiner Kommilitonen sich auf den öffentlich-rechtlichen Vertrag vorbereitet haben. Es war in der Vorlesung eher ein Randgebiet, wenn man den Stundenumfang betrachtet, der dafür aufgewandt wurde. Ich hab geglaubt, dass Prof. Gröpl diejenigen, die immer in der Vorlesung waren, für ihre Anwesenheit in der Vorlesung belohnen wollte. Aber genau das Gegenteil ist eingetreten. Die, die ständig zuhause geblieben waren, haben sich nicht durch Staatshaftungsrecht usw. verwirren lassen und haben die Zeit, die sie nicht in der Vorlesung waren, genutzt, um zuhause ALLES zu lernen. Manchmal ist der, der in die Vorlesung geht, echt der Dumme. Da fragt es sich doch: Hat der Besuch der Vorlesung überhaupt noch einen Sinn, oder sollte man sich lieber zu Beginn des Semesters alle empfohlenen, oder auch nicht empfohlenen Bücher kaufen bzw. ausleihen und die dann für sich selber durchgehen. So hat der Besuch der Vorlesung fast keinen Sinn mehr. Prof. Gröpl hat gemeint, wir sollten uns den VA besonders gut angucken und was kommt: örechtlicher Vertrag, na danke.

Hat eigentlich jemand ne Klausur von vor 3 Jahren und kann mal sagen was da Thema war? Vor 2 Jahren wars ja 48 und letztes Jahr 49

Ich find das Gemecker irgendwie dämlich. Klar, mich hat´s auch kalt erwischt, war nicht auf ör Vertrag vorbereitet. Aber Mut zur Lücke zahlt sich halt nicht immer aus...

Das hat nichts mit 'Mut zur Lücke' zu tun.

Egal wie schlecht dieses Sem läuft, ich fang doch nicht noch mal im 3. an... never...

also wie gesagt.....lieber dann nochmal ins drit....überleg doch mal....bei anderen studiengängen müsstest du wieder ganz von vorne anfangen....d.h. im ersten semester !!! und wer will das schon ????

Ich frag mich auch, was das ganze heute sollte. Jetzt ist mir aber wenigsten klar, wieso sie am Anfang gesagt haben, dass die Ergebnisse schon mitte August rauskommen...

Stimmt, so habe ich das gar nicht gesehen. Prof. Gröpel sagte doch, daß nicht viel Geld für Korrektoren zur Verfügung steht, so geht das Korriegeren schnell und kostet weniger

Inhaltliche Frage: Hat irgendjemand ausser mir den öff-rechtl. Vertrag direkt am Anfang bei der Zulässigkeit abgelehnt? Ich dachte nämlich ich könnte mich dunkel daran erinneren, das in Bezug auf Baugenehmigungen ein Vertragsformverbot bestehen würde. Hat das irgendjemand auch so gemacht oder bin ich so komplett falsch wies nur irgendwie geht?

Also ich glaube nicht, dass ein Vertragsformverbot besteht! Die entsprechende Norm wäre dann wohl als Bearbeitervermerk abgedruckt gewesen! Man muss wohl keine Normen aus dem BauGB oder der LBO auswendig kennen, oder?

Der Bewertungsmaßstab intressiert die Leute, die heute gar nichts geschrieben herzlich wenig. Es kann ja nicht angehen, daß Leute durch die Klausur fallen, die bei einer VA-Prüfung 10 Punkte aufwärts geschrieben hätten. Die Spreu vom Weizen trennen? Aber sicher nicht so, Herr Gröpel

Das Problem an unserm System ist, du kannst im Grunde durch jede BGB Klausur (was ja einen doch im Berufsleben relativ wichtig wird) fallen, und man kommt trotzdem weiter. Das kanns ja auch nicht sein

Das Problem ist, das wir zuviel sind, und seit dem ersten Semester selektiert werden!

Also ein gewisser Coolnessfaktor gehört ja wohl dazu ! Wenn Ihr Euch bald jetzt alle genug selbst bemitleidet habt, könnt ma mal nochmal zur Tagesordnung überschreiten. Bei fast jedem ist es mies gelaufen. Ich denke die wenigsten waren vorbereitet. Aber trotzdem kein Grund hier unnötig Dampf abzulassen und ggf die Professoren noch gegen uns aufzubringen. Wenn es euch allzusehr juckt, dann rennt doch mim Kopf gegen die Wand oder beisst in de Teppich.

Mal ne andere Frage, auch wenns eigentlich nicht hierhin gehört, aber hier schauen die meisten nach. zu der sache mit ranierie und ausweis. Ich hab keinen ausweis mehr, der wurde mir vor ner woche gestohlen, inklusive Führerschein. Der Studentenausweis reicht doch auch,oder? Is schließlich auch ein Bild drauf.

Die alte Seite hatte irgendwie das zeitliche gesegnet, warum auch immer, hatte jedenfalls nichts mit Zensur o.ä. zu tun, die ließ sich nicht einmal wiederherstellen, daher habe ich den Inhalt hier rein kopiert. Weitere Klausurkommentare also hier rein, nicht auf die Sachenrechtseite. ;)

Ich fand die Klausur trotz dass ein relativ unbekanntess Thema dran kam fair. Es hätte bei VA viel krassere Sachen drankommen können. Da ja die wenigsten mit Vertrag gerechnet hatten, waren die Chancen doch wieder gleich ( bis auf die Freaks die eh alles lernen). Außerdem ergab sich die Klausur fast komplett aus dem Gesetz und war also auch machbar wenn ma nix gemacht hat. Also werden die Leut die weniger gelernt haben durch so ne klausur ja eher bevorzugt, was auch mal ganz angenehm ist. *Also für mich hat sich aus dem Gesetz nicht der Aufbau der formellen und materiellen rm des Vertrages ergeben

Ist doch egal! hauptsach Ulle gewinnt die Tour und nit das fahrende Pharmalabor namens Armstrong!

Also, ich finde das mit diesen Sicherheitsanweisungen ziemlich lächerlich!!! Wir schreiben doch nicht unser Staatsexamen, sondern lediglich eine Abschlussklausur zum 4. Semester! Kann wirklich nur noch den Kopf schütteln, was in diesem Jahr so abgeht.....

Wo ist SachenR und Strafr.Sanktionensystem???-Sehr komisch!

VorlesungSb/AllgVerwRecht (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:55:51 durch anonym)